Adidas lancierte im vergangenen November eine limitierte Spezialkollektion des Klassikers EQT. Nun beschäftigen die raren weissen Turnschuhe mit den reflektierenden Streifen ein Gericht in Florida. Die MCH Group, Veranstalter der Art Basel und Art Basel Miami, hat dort diese Woche Klage eingereicht. Der Schweizer Messeveranstalter wirft dem Sportartikelgiganten vor, mindestens 1000 Sneaker unauthorisiert mit dem geschützten Art-Basel-Schriftzug versehen zu haben.

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Die beanstandeten Turnschuhe wurden bei mehreren öffentlichen Veranstaltungen im Umfeld der Art Basel Miami in Florida wie der Adidas-Gesprächsreihe #TKLS verschenkt. Zu diesen Events lud Adidas offenbar auch Journalisten ein. Für weitere Publicity sorgten die Deutschen via Social Media. Inzwischen werden die limitierten Sneaker auf Ebay verkauft. Wer eines der umstrittenen Modelle ersteigern möchte, kann dafür ab 150 Dollar mitbieten.

Erlaubnis nötig

Zu erkennen sind die Schuhe einfach: Das Markenzeichen Art Basel befindet sich prominent auf der Zunge des Schuhs, in gleicher Grösse und direkt unter dem Adidas-Schriftzug und -Logo.

Auch auf den Anhängeetiketts und den Schuhkartons werden die Modelle mit dem Namen Art Basel ausgewiesen. Damit entstehe der Eindruck, dass zwischen dem Kunstmesseveranstalter und Adidas eine Verbindung bestehe, führt die Klageschrift aus. Nicht nur Art Basel werde dadurch geschädigt, sondern auch die Öffentlichkeit getäuscht.

Art Basel erlaube Ausstellungspartnern gegen ein Entgelt die exklusive Verwendung des Art-Basel-Markenzeichens – Adidas gehöre aber nicht dazu. Eine solche Lizenz hielten etwa die UBS, Business-Jet-Betreiber Netjets, Autobauer BMW, die Uhrenmarke Audemars Piguet und Davidoff Zigarren. Das deutsche Unternehmen hätte um eine solche Erlaubnis nicht einmal angefragt, klagt Art Basel.

Vielfach vor Gericht

Besonders schwer wiegt für die Kläger, dass Adidas eigentlich genau wissen müsste, wie solche Deals ablaufen. Denn der Sportartikelriese inszeniert sich selbst regelmässig mit anderen Marken und Veranstaltungen. Die Klage führt dafür etwa das Beispiel des offiziellen Spielballs für die Fussball-WM 2014 und die EM 2016 an. Darauf sind direkt neben dem Firmenlogo der Deutschen die Veranstalterlogos platziert – ohne genaue Vereinbarungen klappt das nicht.

Dazu hat Adidas auch als Kläger in Markenverletzungsfällen viel Erfahrung. Wie die Newsseite «The Fashion Law» schreibt, stand das deutsche Unternehmen etwa wegen Luxusmarke Bally, den Fussballklub FC Barcelona, die Schuhmarken Ecco, Skechers und Marc Jacobs und gar Elon Musks Tesla vor Gericht.

Kein Kommentar

Von Adidas fordert die MCH Group unter anderem die Zerstörung sämtlicher Turnschuhe und aller weiteren Dinge, die mit dem Logo versehen seien. Dazu soll Adidas Gewinne abliefern und Schadenersatz zahlen. Ebenfalls müsse der deutsche Turnschuhproduzent die Öffentlichkeit über seine Täuschung aufklären.

Adidas will sich auf Anfrage zum laufenden Verfahren nicht äussern.