Das Bundesstrafgericht hat den ehemaligen Spitzenbeamten Daniel Roth von den Vorwürfen des Amtsmissbrauches und der Veruntreuung im Amt freigesprochen. Zugleich hat der Bund den früheren Chefjuristen des Finanzdepartments und Spitzenbeamten der Finanzmarktaufsicht Finma mit rund 75’000 Franken zu entschädigen, wie die «Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe schreibt. In dieser Summe enthalten sind die Verfahrens- und Verteidigungskosten sowie Entschädigungen für wirtschaftliche Einbussen und eine Genugtuungssumme.

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Roth hatte auch eine Entschädigung über 300’000 Franken für ein aufgrund des Strafverfahrens entgangenes Vorstands-Mandat bei der Einlagensicherung Esisuisse gefordert. Dieses Begehren hat das Bundesstrafgericht abgewiesen. Roth wird das Urteil dennoch nicht weiterziehen. «Das Ganze soll nun endlich ein Ende haben», sagt der heutige Stadtschreiber von Aarau. Auch die Bundesanwaltschaft als Klägerin wird nicht weiterziehen. Sie hatte stets das Verfahren gegen Daniel Roth einstellen wollen und beantragte schliesslich vor Bundesstrafgericht einen Freispruch.

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