Grossbanken, die bei einem Konkurs die ganze Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen könnten, sollen laut Bundesrat künftig ihre Aktiva mit 19 Prozent Eigenmitteln absichern. Der internationale Regulierungsstandard Basel III, auf dessen Eckwerte sich die internationale Gemeinschaft im September 2010 geeinigt hat, sieht dagegen nur 10,5 Prozent vor.

In der Schweiz dagegen sollen die systemrelevanten Grossbanken UBS und Credit Suisse künftig allein zehn Prozent der Eigenmittel in "hartem" Eigenkapital halten, etwa in Form von einbezahltem Eigenkpaital oder Gewinnvorträgen. Dazu sollen sie weitere neun Prozent der Eigenmittel als Wandelkapital bilden. Im Krisenfall würden diese Pflichtwandelanleihen (Contigent Convertible Bonds oder CoCos) in Eigenkapital umgewandelt.

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Bankenvertreter, insbesondere UBS-Chef Oswald Grübel, hatten die Pläne des Bundesrats, die Eigenkapitalvorschriften deutlich über das Niveau von Basel III anzuheben, zuletzt scharf kritisiert. Die Schweiz dürfe nicht vorpreschen, sagten sie und fanden Unterstützung durch die bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP.

Der Bundesrat aber will  an diesen Vorschlägen grundsätzlich nichts ändern. Den Bedenken will er dennoch Rechnung tragen, wie er in einem Communiqué schreibt. So plant er, jährlich darüber zu berichten, wie sich das internationale Umfeld bezüglich Eigenmittel entwickelt. Ansonsten basiert der Entwurf für ein revidiertes Bankengesetz weitgehend auf den Vorschlägen der Expertenkommission vom letzten Oktober.

(tno/laf/sda/awp)