MIFID. MiFID hat auch auf dem hiesigen Finanzplatz für Aufregung gesorgt. Es sind vor allem die Banken betroffen, die Leistungen und Funktionen für Muttergesellschaften oder Dritte im EU-Raum erbringen. Aber auch in der direkten Kundenbeziehung wird MiFID eine erhebliche Rolle spielen. Zumindest mittelfristig werden die neuen Bestimmungen die (europäischen) Kundenerwartungen beeinflussen und damit indirekt Handlungsbedarf bei Schweizer Banken auslösen. Für die DZ Privatbank Schweiz gibt es zwei wichtige Gründe, sich intensiv mit MiFID auseinanderzusetzen. Einerseits ist sie eine Tochtergesellschaft der DZ Bank und WGZ Bank und bezieht Research- und Asset-Management-Leistungen von Unternehmen des deutschen genossenschaftlichen Finanzverbundes. Andererseits ist das Private-Banking-Geschäft aus der Schweiz auf Deutschland fokussiert. Sie arbeitet eng mit den Volks- und Raiffeisenbanken zusammen und gewinnt gemeinsam mit diesen Kunden. Mit der Umsetzung von MiFID haben die deutschen Genossenschaftsbanken die Gewissheit, dass sie auch zukünftig ohne Einschränkungen schweizerisches Private Banking vertreiben können.

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Bessere Kundenbeziehung

Bei MiFID steht die Kundenbeziehung im Fokus. Mit der Einführung abgestufter Anforderungen an die Informations- und Aufklärungspflichten sind die Banken aufgefordert, ihre Geschäftspartner und Kunden nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien in Kundenkategorien einzustufen. Die Richtlinie unterscheidet zwischen «Privatkunde», «Professionellen Kunden» und «Geeigneten Gegenparteien». Dabei kommen unterschiedliche Schutzbedürfnisse und Anforderungen an die Aufklärungspflichten zur Anwendung. Diese Anforderungen sind gerade in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung wichtig. Hier treffen mitunter vielschichtige Kundenbedürfnisse auf komplexe Dienstleistungen und Produkte. Die DZ Privatbank Schweiz hat sich entschieden, alle ihre Kunden als «Privatkunden» einzustufen. In dieser Kategorie geniessen die Anleger den bestmöglichen Schutz und erhalten die umfangreichste Aufklärung zu den vorhandenen Risiken. Das setzt voraus, dass sich die Banken ein umfassendes Bild vom Kunden machen. Dazu gehören Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagegeschäft, seine Anlageziele und finanziellen Verhältnisse in einem tiefen Detaillierungsgrad. Der Beratungsprozess wurde entsprechend angepasst. Ab dem 1. November 2007 gehören etwa das Einholen von Informationen über Bildungsstand und Beruf sowie Angaben über den geplanten Anlagezweck und zum Gesamtvermögen einschliesslich liquider Vermögenswerte und Immobilien in jedes Beratungsgespräch. Alle Banken erhalten den Status einer «Geeigneten Gegenpartei», um die Wertpapiergeschäfte zeitnah abwickeln zu können. Diese verfügen über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse, die Anlageentscheidungen treffen und die verbundenen Risiken beurteilen zu können. Am bisherigen Geschäftsmodell ändert sich unter MiFID nichts. Die Genossenschaftsbanken sind weiterhin für die Identifikation und -ansprache der Kunden verantwortlich, welche sie an die DZ Privatbank Schweiz vermitteln. Die Tochter ist für die Kundenberatung, das Portfoliomanagement und die Verwaltung des Vermögens in der Schweiz zuständig. In Zukunft müssen die Volks- und Raiffeisenbanken gemäss MiFID dem Kunden gegenüber offen legen, dass sie Zuwendungen aus dieser Vermittlungstätigkeit bekommen. Die DZ Privatbank Schweiz ihrerseits legt ihre erhaltenen und weitergegebenen Zuwendungen im neuen Konditionenverzeichnis für Kunden offen. Da sich die Bank den gleichen Anforderungen unterwirft, hat die Genossenschaftsbank die Gewähr, dass die vermittelten Kunden in der Schweiz die gleichen Standards erwarten können wie in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU.

Optimierungspotenziale

Der Konsumentenschutz geniesst auch in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Viele Bestimmungen in der Bankenregulierung entsprechen bereits heute zumindest sinngemäss dem MiFID-Standard (z.B. in Bezug auf die Transparenz bei den Zuwendungen). Trotzdem hat die Einführung von MiFID zu einem nicht unerheblichen Umsetzungsaufwand geführt. Betroffen waren vor allem der Kundenberatungsprozess und alle Kommunikationsunterlagen inklusive der Kundenformulare. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, vorhandene Optimierungspotenziale auszuschöpfen und den Kundennutzen zu erhöhen. Dazu gehört beispielsweise ein neuer Vermögensverwaltungsauszug mit klaren Angaben zu Kosten und Steuern. Zudem wird die Performance des Kunden mit aussagekräftigen Marktindices unterlegt, die dem Kunden eine einfachere Einschätzung der Wertentwicklung seines Depots erlauben. Weitere Vorteile für den Kunden liegen in der Verpflichtung der Bank zur bestmöglichen Ausführung von Aufträgen (sog. best execution) sowie Informationen zu möglichen Interessenskonflikten. Für das umfangreichere Informationsangebot benötigt der Kunde jedoch mehr Zeit, wenn er sich mit den Unterlagen vertieft auseinandersetzen will.