Liebe Leserin, lieber Leser

Fast kleinlaut gab Christian Weber, Leitender Staatsanwalt des Kantons Zürich, vergangene Woche zu Protokoll, dass die Erfolgschancen, die Freisprüche im Swissair-Prozess in zweiter Instanz doch noch umzustossen, gering seien. Deshalb, so der Ankläger, werde auf eine Berufung am Obergericht verzichtet. So weit, so konsequent. Wenn Weber freilich fast entschuldigend nachschiebt, die Staatsanwaltschaft habe damit ihre gesetzliche Pflicht zur Anklageerhebung erfüllt und das Gericht über Schuld und Unschuld entschieden, macht er es sich zu einfach. Es gibt auch so etwas wie eine Pflicht, eine Anklage derart zu gestalten, dass sie vor Gericht auch nur einen Hauch einer Chance hat durchzukommen. Daran hat die Staatsanwaltschaft selbst offenbar kaum geglaubt und bereits bei Anklageeröffnung darauf verwiesen, dass bei den inkriminierten Tatbeständen keineswegs kriminelle Energie im Spiel gewesen sei. Wenn dies aber nicht der Fall ist, betritt der Ankläger in einem Strafprozess unsicheres Terrain.

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Dass Christian Weber dennoch mit einem juristischen Feuerwerk über ein Dutzend ehemalige Swissair-Verantwortliche vor den Kadi zerrte und einen veritablen Schauprozess inszenierte, deutet darauf hin, dass der Ankläger sich unter starkem politischem und medialem Druck wähnte, nach jahrelanger Ermittlungstätigkeit endlich Verwertbares liefern zu müssen. Eine «krampfhafte Suche nach den Schuldigen», konstatierte selbst die für gewöhnlich nüchterne «NZZ». Das Blatt von der Falkenstrasse wunderte sich auch, dass sich Weber dabei auf den Gutachter Aldo Schellenberg abstützte, dem «grobe Schnitzer» unterlaufen seien. Insofern zeugt es von später Einsicht, dass die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet, das Urteil ans Obergericht weiterzuziehen. Es ist dies aber auch das Eingeständnis einer prozessualen Niederlage auf der ganzen Linie.

Christian Weber hätte sich diese Schmach ersparen können. Dass er nun ein zweites Verfahren ankündigt, in dem die Konzernabschlüsse und Rechnungslegung des Luftfahrtkonzerns in den Jahren 1998 bis 2000 prozessual aufbereitet werden sollen, zeugt von der Hartnäckigkeit des staatlichen Anklägers. Ob er bei diesem zweiten Anlauf freilich auf mehr Fortüne hoffen kann, darf bezweifelt werden. Nach der bedenklich schwachen Anklage im ersten Prozess soll beim zweiten Versuch ausgerechnet jener Gutachter erneut zum Zuge kommen, der bislang nicht überzeugt hat. Ein unverständlicher Entscheid, dem Mann abermals das Vertrauen zu schenken, der sich in zentralen Anklagepunkten so arg verschätzt hat: Dass ihm in der Frage der Überschuldung der Swissair ein grober Rechnungsfehler unterlaufen ist, taxierte sogar Schellenberg selber in einem BILANZ-Interview als Ausdruck einer «gewissen Peinlichkeit».

Nun darf dieser Fachmann in Sachen Swissair auf Staatskosten ein zweites Mal in die Tasten greifen. Dies lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Christian Weber hat offenbar keine valable Alternative zu Schellenberg gefunden. Oder aber er hat gar nicht erst danach gesucht. Kein gutes Omen für einen zweiten Prozess.

In eigener Sache: Dies ist die letzte BILANZ-Ausgabe, die ich als Chefredaktor verantworte. Das Blatt ist klar positioniert und kommerziell erfolgreich. Daran haben Redaktion und Verlag in den vergangenen vier Jahren Hand in Hand gearbeitet, und nun ist es vollbracht. Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, danke ich für eine spannende Zeit des Dialogs und wünsche Ihnen weiterhin viel Spass bei der Lektüre des Wirtschaftsmagazins.

René Lüchinger, Chefredaktor BILANZ