Das Bundesgericht hat die Verurteilung des ehemaligen Chefbuchhalters der Ems-Chemie im bündnerischen Domat/Ems in allen Punkten bestätigt. Allerdings muss das Bündner Kantonsgericht im Millionenbetrug nochmals über die Bücher.

Die Ems-Holding teilte mit, im Betrugsfall bei der Ems-Chemie in Domat/Ems habe das Bundesgericht den ehemaligen Leiter des Rechnungswesens definitiv schuldig gesprochen. Das Kantonsgericht Graubünden muss sich jedoch erneut mit dem Fall beschäftigen. Es muss das Strafmass von fünfeinhalb Jahren Gefängnis neu begründen.

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Der Chefbuchhalter war erstinstanzlich vom Bezirksgericht in Domat/Ems zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Kantonsgericht reduzierte die Strafe danach auf fünfeinhalb Jahre, worauf der Angeklagte ein erstes Mal ans Bundesgericht gelangte.

Zehn Millionen blockiert

Laut Angaben der Ems-Chemie dauert das Rechtsverfahren unterdessen neun Jahre, ohne dass es zu einem rechtskräftigen Urteil gekommen wäre. Ein tatsächlicher Vollzug des Urteils werde wegen des fortgeschrittenen Alters des Verurteilten - er steht im 78. Altersjahr - immer unwahrscheinlicher. Ausserdem bleibe die Rückzahlung der widerrechtlich erlangten zehn Millionen Franken blockiert.

(sda/chb)