In Neuseeland ist das Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom am Donnerstag fortgesetzt worden. Der Richter hatte zuvor einen Aufschub oder eine Aufhebung des am Montag aufgenommenen Verfahrens abgelehnt.
Bereits seit drei Jahren beschäftigt sich die Justiz mit der Frage, ob der 41-Jährige und drei seiner Kollegen wegen Urheberrechtsverletzungen an die USA ausgeliefert werden sollen. Den Männern drohen bei einer Verurteilung durch die US-Justiz dort lange Haftstrafen.
Mit eigenem Sessel vor Gericht
Die US-Behörden werfen Dotcom als Gründer der Tauschplattform Megaupload Verletzungen von Urheberrechten mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor. Dotcom, der als Kim Schmitz in Kiel geboren wurde und als Erwachsener seinen Namen ändern liess, bestreitet die Vorwürfe.
Nach einer Razzia im Jahr 2012 beim Unternehmer hatten die US-Justizbehörden die Auslieferung beantragt. Seitdem wehrt sich Dotcom dagegen.
Bei seinem Auftritt im Gerichtssaal hatte der schillernde Internetunternehmer auch am Donnerstag wieder einen eigenen Ledersessel mitgebracht, den er nach eigenen Angaben wegen Rückenproblemen benötigt. Für das Verfahren sind vier Wochen angesetzt.
(sda/dbe/ama)