Wie kam es dazu, dass Sie Regeln für den Kunstmarkt ausgearbeitet haben?

Thomas Christ:
Im Anschluss an eine in Basel durchgeführte Kulturgüterschutz-Konferenz, an welcher neben Themen der Grabraubproblematik und Fälscherskandale auch die Frage des Kunsthandels als Vehikel der Geldwäscherei besprochen worden sind, hat sich spontan eine Expertengruppe aus Vertretern von Auktionshäusern und Kunstverbänden an den runden Tisch gesetzt und unser Institut, das Basel Institute on Governance, beauftragt, einen Regelungsvorschlag zu erstellen. Das Institut beschäftigt sich seit Jahren mit der Ausarbeitung von ethisch vertretbaren Regeln im weltweiten Geld- und Warenhandel, so insbesondere im Themenkreis der Korruption und der Geldwäscherei. So entstanden die heute vorliegenden Basel Art Trade Guidelines, die sogenannten BAT-Richtlinien.

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Was beinhalten die Regeln?
Sie definieren den Kreis der Akteure, also Galeristen, Auktionshäuser, Kunstexperten, fokussieren bewusst auf zwei wesentliche Fragen, nämlich auf die der Herkunft des Kunstwerkes sowie auf die der Herkunft des Geldes, und versuchen im schwierigen Spannungsfeld von Diskretion und Offenlegungspflicht eine gangbare Lösung aufzuzeigen. So etwa wenn bei berechtigten Zweifeln an der Rechtmässigkeit einer Transaktion die Geheimhaltung der Identität des wahren Kunden nicht mehr verlangt werden darf.

Warum wurden die Regeln nicht umgesetzt?
Die heute vorliegenden Richtlinien reflektieren in weiten Bereichen die Vorstellungen der grossen Kunsthändlerverbände sowie die internen Regeln der bedeutenden Auktionshäuser – dennoch ist diese Selbstregulierungs-Initiative relativ überraschend vor ihrer Inkraftsetzung gestoppt worden. Offenbar wog die Angst vor Umsatzverlusten schwerer als die Befürchtung, einen Reputationsschaden zu erleiden. Zudem ist der Markt weltweit sehr unterschiedlich und uneinheitlich organisiert: Vom edlen, kunstsinnigen Galeristen bis zum mafiös unterwanderten Dealer findet man alles.

Haben Sie auch eine Grenze für Bargeldzahlungen vorgesehen?
Ja, unsere Richtlinien sehen einen Höchstwert von 15000 Euro vor, was der westeuropäischen Gepflogenheit entspricht, sogar die USA kennen einen Grenzwert von 10000 Dollar. Aber wie erwähnt heisst das nicht, dass sich alle Kunsthändler daran halten, die grossen zweifelhaften Transaktionen laufen wie im Schwarzgeldfluss über Scheinfirmen und Offshore-Banken.

Wie hoch schätzen Sie die Gefahr von Geldwäsche im Kunstmarkt ein?
Wenn wir der Behauptung glauben wollen, dass 10 Prozent der globalen Geldflüsse illegaler Herkunft sind und wir zugleich berücksichtigen, dass sich Bank- und Immobiliengeschäfte immer weniger anonym abwickeln lassen, wird der Kunstmarkt automatisch zu einem «refuge de valeur», das nicht nur Kunstfälscher, sondern auch Figuren zweifelhafter oder aber klar krimineller Tätigkeiten anzieht. Kunstwerke haben so durchaus einen Wertpapiercharakter, die ihren Wert bisweilen auch noch in irrationaler Art und Weise vermehren. Die Ausdehnung des Geldwäschereigesetzes auf den Kunstmarkt ist daher im Ansatz verständlich und richtig.