Von den neuen Doppelstockzügen der SBB können sechs Stück am 26. Februar auf der Basis der befristeten Betriebsbewilligung im Fernverkehr eingesetzt werden. Dies geht aus einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Züge werden in einer ersten Phase als Interregio auf der Strecke Zürich-Bern und als RegioExpress auf der Strecke Zürich–Chur eingesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen die neuen Züge schrittweise zwischen St. Gallen–Bern–Genève Aéroport und auf anderen Intercity-Linien zum Einsatz, wie die SBB heute mitteilt.
Behindertendachverband ist einverstanden
Inclusion Handicap, der Dachverband der Behinderten-Organisationen der Schweiz, ist damit einverstanden, wie aus der am Freitag publizierten Verfügung hervorgeht. Der Verband hat im Januar eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Unbegleitete Reisende mit einer Behinderung stossen gemäss Verband auf zu viele Hindernisse. Die neuen Doppelstockwagen erfüllen gemäss der Behinderten-Organisation nicht die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
In einem ersten Schritt hatte das Bundesverwaltungsgericht nun über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu entscheiden und über vorsorgliche Massnahmen, welche der Verband gefordert hat.
Der Verband hat beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, dass bei den noch nicht fertig gestellten Doppelstock-Zügen eine ganze Reihe von Anpassungen vorzunehmen sei. Das Gericht hat das Begehren jedoch abgewiesen. Würde dies geschehen, könnte dies den Entscheid des Gerichtes in der Sache faktisch vorweg nehmen.
Unnötige Änderungen
Zudem könne mit einem Erlass von vorsorglichen Massnahmen der Fall eintreten, dass sich diese als unnötig erweisen und dadurch der SBB ein finanzieller Schaden verursacht würde. Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu weiter aus, dass es den SBB zu überlassen sei, ob sie das finanzielle Risiko einer späteren Anpassung tragen möchten.
Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht in der aktuellen Zwischenverfügung, ob die aufschiebende Wirkung für die noch nicht fertig gebauten Züge entzogen wird. Grundsätzlich dürften diese bis zu einem rechtskräftigen Entscheid in dieser Sache nicht in Verkehr gesetzt werden.
SBB sei auf mindestens 25 der Züge angewiesen
Die SBB haben jedoch einen solchen Entzug beantragt, weil die Inbetriebnahme der neuen Züge «keinen weiteren Aufschub dulde», wie aus der Zwischenverfügung hervor geht.
Die SBB argumentieren, dass sie auf mindestens 25 Fahrzeuge angewiesen seien, um den Betrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres stufenweise hochfahren zu können. Inclusion Handicap erhält nun die Gelegenheit, zu diesem Punkt Stellung zu nehmen, bevor das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Die SBB begrüssten den Entscheid und wollen die Züge in Betrieb setzen. So könnten sie die Kompositionen auf Alltagstauglichkeit prüfen, bevor die neuen Züge mit Fahrplanwechsel im Dezember vollumfänglich in den Fahrplan integriert werden. Inclusion Handicap bieten die SBB weiterhin einen lösungsorientierten Dialog an.
Freiwillige Änderungen
Der Dachverband der Behindertenorganisationen bemängelt unter anderem, die Rampen vom Zug auf den Perron seien so steil, dass Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer ohne Hilfe nicht aussteigen könnten.
Einige der bemängelten Punkte wollen die SBB nun von sich aus ändern. Es handelt sich dabei Kennzeichnungen, Leitsysteme mit taktilen Markierungen und Monitore, auf denen Reiseinformationen wiedergegeben werden.
(sda/bsh/me)