Der Schokoladenhersteller Lindt bekommt vom deutschen Bundesgerichtshof (BHG) Rückendeckung: Der Goldbär verletzt weder die Goldbären-Marke von Haribo, noch ist er eine unlautere Nachahmung der Fruchtgummiprodukte. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Fall hinaus.
Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy - ein Schokoladenprodukt in Bärenform in Goldfolie eingewickelt - nicht verletzt, urteilte das Gericht am Mittwoch.
Haribo wollte Lindt-Bären verbannen
Lindt bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Lindt-Bären aus dem Süsswarenregal verbannen. Der Grund: Haribo vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen und liess später auch die Wortmarke «Goldbären» schützen.
(sda/dbe/ama)