Nach der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten will Google weiter für Street View kämpfen. Der Internetkonzern will jetzt beim Bundesgericht Rekurs einreichen.
Vor gut einem Monat hatte das Bundesgericht fast alle Forderungen des Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre gutgeheissen. Im Zentrum steht dabei die Pflicht von Google, Gesichter von Personen und Fahrzeugkennzeichen manuell vollständig unkenntlich zu machen. Aktuell werden laut Thür nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verwischt.
Im Bereich von sensiblen Einrichtungen - etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Spitälern - muss Google vollständige Anonymität herstellen. Dazu muss der Konzern neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Dagegen will Google jetzt vorgehen. Im Interesse der Schweizer Internetnutzer und Unternehmen reiche Google gegen das Urteil Beschwerde vor Bundesgericht ein, teilte der US-Konzern in einem Communiqué mit.
Der Datenschutzbeauftragte Thür begrüsste die Abklärung der Problematik durch die höchstrichterliche Instanz. Damit werde die Rechtslage in diesem Bereich abschliessend geklärt, so Thür. Er sei zuversichtlich, dass die Richter in Lausanne den "überzeugenden Argumenten" des Bundesverwaltungsgerichts folgen werden.
Bei Niederlage das Aus für Street View
"Wir erkennen an, dass das Gericht Bedenken wegen der Privatsphäre der Schweizer hat, erklärte Google-Schweiz-Chef Patrick Warnking. Google nehme den Datenschutz äusserst ernst. "Wir haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Identität von Einzelpersonen und Fahrzeugen bei Street View zu schützen. Und wir hoffen sehr, dass dies im Beschwerdeverfahren auch entsprechend gewürdigt wird."
Falls bei der automatischen Verwischung ein Bild übersehen worden sein sollte, könne jeder Nutzer dies Google anzeigen durch den Link "Ein Problem melden". Dieser befinde sich links unten auf jedem Street View-Bild.
Falls das Bundesgericht allerdings die Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts für Street View bestätigen sollte, "wäre Google leider gezwungen, den Dienst in der Schweiz einzustellen", schreibt der Konzern.
(laf/tno/sda)