Der nächste Showdown ist programmiert: Wenn am 12. April an der Generalversammlung des Baustoffkonzerns Sika die verfeindeten Lager wieder gegeneinander antreten, bietet der Verwaltungsrat um Präsident Paul Hälg und Rädelsführer Daniel Sauter das gesamte Topmanagement auf. Eigentlich war das Treffen der 160 Topkader wie bisher alle zwei Jahre im September geplant. Doch jetzt fliegt die Konzernleitung ihre Führungsmannschaft aus aller Welt extra am Tag vor der GV am 11. April ein.

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Das offensichtliche Ziel: Das Führungsteam soll an der GV zu einem kollektiven Protest gegen die Verkaufspläne der Eignerfamilie um den Patron UrsBurkard an die französische Saint-Gobain bewogen werden.

ISS wenden sich gegen VR

Ob die Kadermitarbeiter wirklich freiwillig an derartigen Bekundungen teilnehmen, ist unklar. Fakt ist: Im Vorfeld der GV haben die Aufständler einen Rückschlag erlitten. Die einflussreichen amerikanischen Stimmrechtsvertreter ISS haben sich in ihrer Abstimmungsempfehlung der Eignerfamilie angeschlossen und verweigern dem Verwaltungsrat die Décharge. Das geht aus ihrer 36-seitigen Analyse hervor.

Vor einem Jahr hatte ISS dem Kontrollgremium diese Entlastung noch erteilt. Als Begründung nennt ISS die hängigen Klagen und die unsicheren Folgen für die Investoren. Laut ihren Richtlinien verweigert ISS nur dann die Décharge, wenn «signifikante und zwingende Gründe vorliegen, dass der Verwaltungsrat seine Treuepflicht nicht erfüllt».

Geschlossene Wiederwahl

In einem weiteren kritischen Punkt weist ISS die Aktionäre ausdrücklich auf eine Besonderheit hin. Laut der Einladung zur GV werden die sechs Burkard-Gegner im Verwaltungsrat, darunter die designierte SBB-Präsidentin Monika Ribar, ihre Wahl nur annehmen, wenn sie geschlossen wiedergewählt werden – ein in dieser Form einmaliger Vorgang in der Schweiz.

Gängig ist die individuelle Einzelwahl. ISS hält dieses Vorgehen denn auch für eine «nicht gute Marktpraxis». Kommt hinzu: Verwaltungsrat Ulrich Suter, der zum Lager um Hälg und Sauter zählt, ist ebenfalls Teil des Wiederwahl-Pakets, obwohl er bereits 72 Jahre zählt. Die Sika-Statuten sehen jedoch eine Alterslimite von 70 Jahren vor. Damit verstösst der Verwaltungsrat gleichzeitig gegen gängige Praxis und sein eigenes Reglement. Den Anwälten wird der Stoff nicht ausgehen.

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Dirk Schütz
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