Der milliardenschwere Rechtsstreit der UBS in Frankreich dürfte die Aktionärsversammlung der Schweizer Grossbank überschatten. Bereits jetzt bringen sich Stimmrechtsberater für das Anfang Mai geplante Treffen in Stellung: Die einflussreiche amerikanische ISS empfahl den Aktionären, dem Management um Bankchef Sergio Ermotti und dem Verwaltungsrat um den ehemaligen Bundesbank-Präsident Axel Weber die Entlastung zu verweigern - ebenso wie der Schweizer Berater Ethos.

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Die Experten von Glass Lewis raten, sich in diesem Punkt der Stimme zu enthalten. Aber nicht nur der Rechtsstreit mit Frankreich sorgt für Verstimmung - auch die Entlohnung der Führungsriege steht einmal mehr in der Kritik und dürfte bei dem Treffen am 2. Mai die Wogen hochgehen lassen.

Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro in Frankreich

Zwar sei der Ausgang des Rechtsstreits in Frankreich noch nicht klar, erklärte ISS. «Es bleibt der Fall, dass die Firma wegen krimineller Verfehlungen verurteilt wurde und in der Folge eine Rekordstrafe erhalten hat. Das ist von grosser Besorgnis für die Aktionäre», heisst es in dem Reuters vorliegenden Bericht.

Ende Februar hatte ein Gericht in Paris die UBS wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Die UBS hatte umgehend Berufung angekündigt.

Zuvor hatte die Bank Vergleichsangebote für geringere Summen ausgeschlagen - und sich damit Kritik eingefangen, sie habe sich bei dem Fall verspekuliert. Die Bank weist das jedoch entschieden zurück. Sie hält die Vorwürfe der Franzosen für ungerechtfertigt und betont ihre Unschuld. Zudem wäre mit einem Vergleich ein Schuldeingeständnis verbunden gewesen - was die Bank wegen möglicher Folgeschäden auf jeden Fall vermeiden wollte. Sie hat für den Fall Rückstellungen über 450 Millionen Euro gebildet.

Praktische Auswirkungen für UBS-Investoren

Der halb oder ganz gesenkte Daumen der Stimmrechtsberater hat neben einer starken Symbolwirkung auch praktische Auswirkungen: denn Investoren, die hier grünes Licht geben, würden damit eventuell auf ihre Rechtsansprüche verzichten, heisst es in den Unterlagen von Glass Lewis. ISS empfahl den Aktionären vorsorglich, mit «Nein» zu stimmen. Die UBS wollte sich dazu nicht äussern.

Nach Schweizer Recht können Aktionäre innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Beschluss der Generalversammlung eine sogenannte Verantwortlichkeitsklage einreichen - aber nur dann, wenn sie der Bankführung die Entlastung verweigert haben oder sich der Stimme enthalten haben. Aktionäre, die «Ja» gestimmt haben, können nur dann klagen, wenn neue Fakten ans Licht kommen, die sie bei ihrer Entscheidung noch nicht kannten.

Signal ans Management

Die Stimmrechtsberater von Ethos begründen ihre «Nein»-Empfehlung nicht nur mit dem Rechtsstreit in Frankreich, sondern mit sämtlichen offenen Rechtsverfahren der Bank.

Zwar ist es nur schwer vorstellbar, dass die Bankführung bei der Abstimmung nicht die dafür erforderliche einfache Mehrheit erhält. Doch ein schwaches Ergebnis hätte Signalwirkung und wäre für das Management ein Schuss vor den Bug.

Der Compliance-Experte und Partner bei der Kanzlei Lalive, Daniel Bühr, sieht in solchen Fällen vor allem den Verwaltungsrat in der Pflicht. Dieser müsse sicherstellen, dass das Management in grossen Rechtsfällen wie diesem im Interesse der Gesellschaft handle und nicht persönliche Interessen verteidige. «Das kann schädlich sein, wenn Manager ihren Namen und ihre Reputation in die Waagschale werfen und dann fast nicht mehr zurückkönnen», sagte er.

Glass Lewis und Ethos auch gegen Vergütungsbericht

Beim Dauerbrenner Boni empfehlen Glass Lewis und Ethos, gegen den Vergütungsbericht zu stimmen. ISS hat sich hingegen für ein «Ja» dazu ausgesprochen. Ermotti erhielt für 2018 Gehalt und Bonus von 14,1 Millionen Franken - nach 14,2 Millionen Euro im Jahr davor. Damit war er einer der bestverdienenden Manager in Europa. Der Chef der Credit Suisse, Tidjane Thiam, erhielt Festgehalt und Bonus von insgesamt 12,7 Millionen Franken.

(reuters/gku)