Ausländische Kunden können nicht mehr auf die Verschwiegenheit der Schweizer Banken zählen. Bis auf eine letzte technische Differenz hat der Nationalrat die Vorlage zum automatischen Informationsaustausch am Montag bereinigt. Auf eine zusätzliche Steueramnestie verzichtet er.

Auf Antrag von Fabio Regazzi (CVP/TI) hatte sich der Nationalrat letzten Herbst überraschend für eine Ausweitung der geltenden Regelung ausgesprochen: Die Amnestie sollte während zweier Jahre gelten. Nachsteuern hätten nur für fünf Jahre bezahlt werden müssen statt für zehn Jahre wie im geltenden Recht. Damit wollte der Nationalrat Steuerhinterziehern einen grösseren Anreiz bieten, ihre Schwarzgelder zu deklarieren.

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Diese zusätzliche Steueramnestie war im Ständerat chancenlos. Die Mehrheit befand, das wäre ein Affront gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlenden und würde die Steuermoral untergraben. Nun hat der Nationalrat eingelenkt und den Zusatz fallen lassen.

Identifikation mit AHV-Nummer

Auch in der Frage, wie Schweizer Bürgern mit Konten im Ausland identifiziert werden sollen, gab der Nationalrat nach. Statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen speziellen Steueridentifikationsnummer, die hohe Kosten verursacht hätte, soll dafür die AHV-Nummer verwendet werden. Bei den Bestimmungen zur Identifikation bleibt eine redaktionelle Differenz, deshalb muss sich der Ständerat noch einmal mit der Vorlage befassen. Über die Regeln für den automatischen Informationsaustauschs sind sich die Räte jedoch einig.

Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder nur auf deren Ersuchen hin. Die Bedingungen dafür waren in den letzten Jahren schrittweise gelockert worden. Künftig sollen die Informationen zwischen der Schweiz und bestimmten Partnerstaaten nun automatisch fliessen.

Die Banken müssten Finanzdaten von Personen und Unternehmen, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese leiten die Informationen periodisch an die ausländischen Behörden weiter. Mit seinen Beschlüssen hat das Parlament dafür die Grundlagen gelegt.

Lücken bleiben

Der Informationsaustausch selber muss aber mit jedem Land einzeln vereinbart werden. Entsprechende Abkommen hat die Schweiz bisher mit der EU und mit Australien unterzeichnet. Darüber wird das Parlament später entscheiden können.

Weil solche Abkommen nicht flächendeckend abgeschlossen werden, bleiben Lücken, durch die unversteuerte Gelder auf Schweizer Konten gelangen können. Der Bundesrat wollte daher neue Sorgfaltspflichten für Banken einführen. Das Parlament hat die Änderung des Geldwäschereigesetzes jedoch verworfen.

(awp/sda/ccr)