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KMU in der Corona-Krise: Was kann ich tun?

Von Beobachter und Handelszeitung
am 02.04.2020 - 09:53 Uhr
Quelle: Getty Images/iStockphoto

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Die Corona-Pandemie stellt KMU vor grösste Herausforderungen. Das Geschäft ist geschlossen, der Umsatz bricht ein, das hat wiederum Folgen für die Zulieferer. Ein Domino-Effekt, den es mit allen möglichen Massnahmen aufzuhalten gilt. Die betroffenen Unternehmen kämpfen ums Überleben – dabei unterstützen wir Sie ganz konkret mit dem KMU-Krisenmanager.

Das Wichtigste zuerst

  • Wenn Sie mit Ihrer Firma infolge der Coronakrise in eine ernsthafte Liquiditätskrise stürzen, geht es ums nackte Überleben. Verschaffen Sie sich einen Überblick und evaluieren Sie Erfolg versprechende Massnahmen.
  • Die Bereitstellung der notwendigen Liquidität hat oberste Priorität, denn die Liquidität ist die Luft zum Atmen. Ohne sie läuft schnell gar nichts mehr!
  • Wenn es richtig eng wird, hilft nur eine sorgfältige Planung der Geldflüsse. Ein Finanzplan mit Ist-Vergleich und ein Finanz-Cockpit sind zwei effiziente Tools dafür.

 

Liquidität beschaffen – darauf kommt es jetzt an

Verschaffen Sie sich als Erstes Übersicht: Welche Beträge kommen wann rein und welche gehen wann raus? Wie gross ist die finanzielle Reserve? Diese Zahlen rücken im herausfordernden Alltag vieler KMU in den Hintergrund. Es ist aber entscheidend, gerade jetzt besonders genau hinzuschauen, nichts zu verpassen und rechtzeitig Lösungen zu suchen.
 

Achtung: Selbst wenn Sie volle Auftragsbücher haben, sagt das nichts über Ihre Liquidität aus. Es gilt jetzt, die Zahlungsströme für die nächsten Wochen und Monate zu planen. Das ist Chefsache – Sie sind als Krisenmanagerin oder Krisenmanager gefordert!
 

Darum gehts beim Liquiditäts-Management

  • Geldabflüsse minimieren und aufschieben
  • Geldeingänge überwachen und Anreize bieten
  • Warenlager abbauen und Wareneinkauf optimieren
  • Fixkosten reduzieren
  • Neue Finanzquellen evaluieren

Geldabflüsse minimieren, Geldflüsse aufschieben

  • Offene Lieferantenrechnungen: Schöpfen Sie die volle Zahlungsfrist aus (zum Beispiel 60 oder 90 Tage), damit das Geld länger auf Ihrem Konto verfügbar bleibt. So erhalten Sie mehr Luft.
  • Suchen Sie das Gespräch mit den Lieferanten, erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, den geschuldeten Betrag zu stunden (mehr zur Kommunikation finden Sie hier, eine Vorlage für ein erstes Schreiben hier).
  • Ist Ihr Lieferant allenfalls bereit, den geschuldeten Betrag in ein Darlehen umzuwandeln? Vielleicht kommt er Ihnen in diesem Punkt entgegen, wenn es ihm aus wirtschaftlicher Sicht möglich ist. Denn Lieferanten haben ebenfalls ein Interesse daran, ihre Kunden – zum Beispiel Ihr KMU – zu halten. Setzen Sie einen einfachen Darlehensvertrag auf mit dem geschuldeten Betrag und den Konditionen (zum Beispiel Verzinsung). Möglicherweise will Ihr Lieferant das Darlehen an Konditionen knüpfen – etwa, dass Sie für eine bestimmte Zeit ausschliesslich bei ihm bestellen. Prüfen Sie, ob dies für Sie infrage kommt: Besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen.

Zahlungsaufschub in Coronazeiten

Im Massnahmenpaket des Bundes sind auch einige Zahlungserleichterungen enthalten: Von der Krise betroffene Unternehmen können sich bei den AHV-Ausgleichskassen melden und erhalten einen vorübergehenden zinslosen Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV). Vom 20. März bis 31. Dezember 2020 verzichtet die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Verzugszinsen – das gilt für die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die besondere Verbrauchssteuer, Lenkungsabgaben und Zollabgaben. Und auch die SUVA verzichtet bei verspäteter Zahlung auf Verzugszinsen, verschickt keine Mahnungen und leitet keine Betreibungen ein – vorerst bis zum 30. Juni 2020.

Geldeingänge überwachen, Anreize bieten
 

  • Halten Sie Ihren gewohnten Fakturierungsrhythmus ein oder verkürzen Sie ihn sogar. Ihre Rechnungen haben jetzt oberste Priorität. Nur wenn Sie regelmässig (mindestens einmal pro Monat) Rechnungen für Ihre geleistete Arbeit schreiben, fliesst Geld in Ihre Kasse. Falls Sie dieser Pflicht wegen anderer Aufgaben bisher nicht immer nachgekommen sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dies zu ändern.
  • Haben Sie den Mut, von Ihren Kunden etwas zu verlangen: Stellen Sie wenn immer möglich Akonto-Rechnungen. Gerade bei länger dauernden Aufträgen verschafft Ihnen eine Vorauszahlung auf den Gesamtbetrag dringend benötigte Liquidität. Beispiel: Ein Maler verrechnet bei der Renovation eines Hauses nach einem Monat einen Akonto-Betrag von 10 000 Franken, um Fixkosten wie Löhne und Material zu bezahlen.
  • Halten Sie Ihr Mahnsystem strikt ein oder straffen Sie es (mehr dazu lesen Sie hier).
  • Bieten Sie einen besonderen Anreiz, damit Ihre Kunden rascher zahlen: Führen Sie einen speziellen Skonto für Schnellzahlungen innerhalb von zum Beispiel zehn Tagen ein. Tipp: Nennen Sie ihn «Corona-Skonto», um klarzustellen, dass es sich um eine aussergewöhnliche und einmalige Massnahme während dieser besonderen Zeit handelt.

Warenlager abbauen, Wareneinkauf optimieren

Die Warenlager vieler KMU sind gut gefüllt – oft auch, weil sie grössere Mengen zu guten Konditionen eingekauft haben. Diese Werte sind gebundene Liquidität. Jetzt ist der Zeitpunkt, die Warenlager zu verkleinern. Denn jedes verkaufte Produkt bedeutet eine Mehreinnahme. Beispiel: Eine Drogerie verfügt über ein Warenlager von 200 000 Franken: Wenn sie beginnt, gezielt Parfums und Pflegeprodukte der grossen Marken abzubauen, generiert sie willkommene neue Einkünfte.

  • Versilbern Sie die Bestände mit gezielten Aktionen: Bieten Sie die Warenbestände, insbesondere auch «Ladenhüter», zu besonderen Konditionen an. Nehmen Sie in Kauf, dass Artikel zu einem tieferen Preis weggehen als geplant – wenn nötig sogar unter den Selbstkosten (ergibt Deckungsbeiträge an die Fixkosten).
  • Bieten Sie Ihren Lieferanten an, für sie ein Konsignationslager zu führen. Sprich: Sie nehmen eine Anzahl Produkte in Ihr Geschäft und der Lieferant stellt Ihnen nur die Artikel in Rechnung, die Sie wirklich verkauft haben. Einen Versuch ist es wert – selbst wenn drei von fünf angefragten Lieferanten abwinken und nur zwei darauf eingehen, ist etwas gewonnen.
  • Evaluieren Sie günstigere Warenlieferanten und vergleichen Sie Angebote, zum Beispiel beim Büromaterial. Wenn der Qualitätsunterschied nicht allzu gross, der Preis aber deutlich niedriger ist, können Sie sich überlegen, preiswertere Ersatzprodukte einzukaufen.
  • Nutzen Sie die Gelegenheit, eine generelle Sortimentsbereinigung vorzunehmen. Brauchen Sie wirklich zehn Varianten einer Produktgruppe oder reichen fünf?

Reduzieren Sie die Fixkosten
 

  • Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen die Einführung von Kurzarbeit infrage kommt, und setzen Sie diese Massnahme um (mehr dazu lesen Sie hier).
  • Reduzieren Sie wenn möglich vorübergehend Ihren eigenen Lohn und greifen Sie auf Erspartes zurück.
  • Falls es die Auftragslage zulässt: Bieten Sie Ihren Angestellten an, unbezahlte Ferien zu beziehen.
  • Arbeiten Sie für Ihre Mitarbeiter ein Frühpensionierungskonzept aus.
  • Passen Sie Ihren Marketingplan an und reduzieren Sie damit Ihre Marketingkosten.
  • Prüfen Sie Ihre Mietverträge und passen Sie sie an die neue Situation an. Haben Sie beispielsweise für ein bestimmtes Produkt ein zusätzliches Warenlager in einem anderen Kanton, um die Lieferantenwege zu vereinfachen? Überlegen Sie, ob Sie es wirklich brauchen oder sich anders organisieren und die Miete nach Ablauf der Kündigungsfrist einsparen können. Und warum nicht einen Teil der Räumlichkeiten untervermieten? Wenn Sie einen Untermieter finden und Ihr Vermieter zustimmt, reduzieren Sie die drückende Mietlast.
  • Kündigen Sie unnötige Verträge, Mitgliedschaften bei Verbänden und Vereinen oder Abonnemente. In guten Zeiten lässt man viele Extras und Annehmlichkeiten laufen, auf die man in einer Notsituation verzichten kann.

Evaluieren Sie neue Finanzquellen

Wenn die bereits eingeführten Massnahmen nicht zum gewünschten Ziel geführt haben und Ihnen in finanzieller Hinsicht immer noch die Luft zum Atmen fehlt, lohnt es sich, neue Finanzierungsquellen ins Auge zu fassen.

  • Setzen Sie die bestehenden Bankkredit-Limiten ein und beantragen Sie eine Erhöhung.
  • Prüfen Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Hausbank einen Covid-19-Kredit zu beantragen (mehr dazu erfahren Sie hier).
  • Stossen Sie Sachwerte ab, die Sie für den Betrieb oder die Produktion nicht zwingend benötigen: zum Beispiel eine Maschine, die Sie nur einmal im Jahr oder gar nicht mehr brauchen, die aber einen hohen Sachwert hat.
  • Schliessen Sie für Immobilien, beispielsweise für eine Werkstatthalle, nachträglich Leasingverträge ab.
  • Verflüssigen Sie die Mietkaution durch den Abschluss einer Mietkautionsversicherung.
  • Prüfen Sie die Möglichkeit, Überbrückungsdarlehen in Ihrem privaten Umfeld aufzunehmen (eine Vorlage für einen Darlehensvertrag unter Privaten finden Sie hier).
  • Klären Sie ab, ob ein Darlehen von Mitarbeitern denkbar ist. Es gibt auch in guten Zeiten Mitarbeiter, die einen Teil ihres Geldes beim Arbeitgeber investieren. Schliessen Sie unbedingt einen Darlehensvertrag ab, in dem Verzinsung, allfällige Rückzahlungsfristen etc. geregelt sind (eine Vorlage finden Sie hier).
  • Prüfen Sie die Möglichkeit, dass solvente Kunden Ihnen ein Darlehen gewähren.
  • Denken Sie darüber nach, einen Bankkredit aufzunehmen, der durch eine Bürgschaftsgenossenschaft abgesichert ist (mehr dazu erfahren Sie hier).
  • Wenn Ihr Unternehmen eine AG oder GmbH ist: Bieten Sie Dritten Aktien oder Stammkapital an. Aber Vorsicht: Die Drittperson wird dadurch zum Mitbesitzer des Unternehmens. Prüfen Sie, ob das überhaupt infrage kommt.
  • Prüfen Sie die Möglichkeit, eine Alternativfinanzierung mithilfe von Crowdfunding auf die Beine zu stellen. Eine Übersicht über die wichtigsten Schweizer Crowdfunding-Plattform finden Sie hier.
     

Erleichterung in Coronazeiten

Aktivieren Sie Ihre Arbeitgeberbeitragsreserve bei der Pensionskasse: Seit dem 26. März 2020 und während der nächsten sechs Monate ist es möglich, diese Reserven für die Bezahlung der gesamten BVG-Prämien zu verwenden. Kontaktieren Sie dazu Ihre Vorsorgeeinrichtung schriftlich.

 

Wenn es eng wird – die Finanzplanung in den Griff bekommen


Kleine und mittlere Unternehmen können auch ohne Finanzplan auskommen – solange das Geschäft gut läuft. Wenn es um das nackte Überleben geht, ist dieses Instrument für die bessere Übersicht jedoch von grossem Nutzen. Denn wenn Ihnen die Liquidität ausgeht und Sie Ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können, nützt Ihnen der Grossauftrag für den Sommer nichts.

Grundlage – das Budget

Im Budget stellen Sie die zu erwartenden Erträge und Aufwände zusammen. In der Regel wird es pro Kalender- oder Geschäftsjahr aufgestellt – häufig quartalsweise. Das Budget ist die Richtschnur, an dem sich Ihr Unternehmen fortlaufend misst (das Budgetbeispiel der Handels AG sowie eine Vorlage für Ihr eigenes Budget finden Sie hier). In der Vorlage finden Sie auch Felder, in denen Sie die Vorjahreszahlen zum Vergleich heranziehen oder bereits die Zahlen für das Folgejahr eingeben können. Beides hilft Ihnen bei Ihrer Planung.
 

Gut zu wissen: Die Erstellung eines Budgets ist nur dann sinnvoll, wenn Sie es regelmässig, mindestens quartalsweise, mit den realen Erträgen und Aufwendungen abgleichen. Fragen Sie sich: Ist das letzte Quartal so gelaufen wie angenommen? So behalten Sie im Auge, ob sich die Erträge wie erwartet entwickeln.

Geldflüsse abbilden – der Finanzplan

Der Finanzplan legt den Fokus auf die Geldflüsse; alle Positionen des Budgets werden mit Sicht auf die finanziellen Zu- und Abflüsse beurteilt. Der Finanzplan hat bezüglich der Liquidität die grössere Bedeutung als das Budget, denn er bildet genau ab, wann die Geldströme fliessen. Etwa dass im Dezember die 13. Monatslöhne bezahlt werden. Oder dass Ihre Kunden die Rechnungen aus dem Weihnachtsgeschäft erst im Februar bezahlen, Sie aber die Lieferantenrechnungen schon im Dezember begleichen mussten. Der Finanzplan zeigt, wo im Jahr vorausplanbare Engpässe warten.
 

So arbeiten Sie mit dem Finanzplan

Ziel ist, die Ausgaben und Einnahmen im Griff zu haben, um jederzeit auf genügend Liquidität zurückgreifen zu können. Legen Sie ein Ziel fest, planen Sie anschliessend die entsprechenden Massnahmen und lassen Sie die Ergebnisse in Ihren Finanzplan einfliessen.
 

Beispiel

  • Ihre Planung zeigt einen voraussichtlichen Liquiditätsengpasse per Ende April.
  • Ziel: Geldabgänge im Totalbetrag von 50 000 Franken sollen von Monat 4 auf Monat 7 verschoben werden.
  • Massnahme: Stundungsgesuch bei Vermieter X und Lieferant Y einreichen.
  • Ergebnis: Resultate in den Finanzplan eintragen.

 

So erstellen Sie Ihren Finanzplan

Das Budget ist die Ausgangslage für die Erstellung Ihres Finanzplans, beispielsweise für die Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Den Finanzplan der Handels AG sowie eine Vorlage für Ihren eigenen finden Sie hier. Und so gehen Sie vor:

  • Übertragen Sie alle liquiditätswirksamen Erträge und Aufwände im 1. Quartal 2020 aus Ihrem Budget in den Finanzplan, und zwar aufgrund des angenommenen Geldflusses. Die Tabelle zeigt schlussendlich alle cash-wirksamen Geldströme wie Handelswarenkauf, Inhaberlohn, Miete, Personal-, Marketingkosten auf. Diese Geldein- und -ausgänge verrechnen Sie mit dem Vermögensbestand am 1. Januar 2020 und erhalten den Bestand verfügbarer Mittel für das 1. Quartal.
  • Füllen Sie in die nächste Spalte Ihre Annahmen für das 2. Quartal (GJ 2020 Q2) ein. Ergänzen Sie diesen Zahlungsflussplan mit geplanten Investitionen und Desinvestitionen, Kapitalaufnahmen und Rückzahlungen. Beispiel: Wenn Sie wie im Beispiel die Rückzahlung eines Darlehens (5000 Franken) eingeplant haben, führen Sie dieses als Cash-Abfluss auf.
  • Verfahren Sie gleich mit dem 3. und 4. Quartal 2020 sowie dem 1. Quartal 2021. Falls Sie wie im Beispiel im 3. Quartal eine Investition von 25 000 Franken geplant haben, führen Sie diesen Betrag als Cash-Abfluss auf. So sehen Sie, dass sich der Endbestand verfügbarer Mittel drastisch reduziert und mit minus 49 000 Franken sogar in rote Zahlen umgewandelt hat.
     

Rollende Planung mit dem Finanzplan mit Ist-Vergleich

Ein einfacher Finanzplan besteht eigentlich nur aus Soll-Zahlen – er zeigt Ihnen, was passiert, wenn alles nach Plan abläuft. Doch was, wenn das nicht der Fall ist, wenn ein Ereignis wie die Coronakrise alle Pläne über den Haufen wirft? Dann ist es wichtig, jetzt abzuschätzen, welche Auswirkungen die neue Situation in den nächsten Monaten auf Ihr Unternehmen hat, um wenn nötig Gegensteuer zu geben.
 

Tipp: Erweitern Sie Ihren Finanzplan mit den Ist-Zahlen wie in der Vorlage. Dann sehen Sie sofort, wenn etwas anders läuft, und können Ihre Planung – die Soll-Zahlen – anpassen. Tun Sie dies regelmässig, erkennen Sie rechtzeitig, dass zum Beispiel im Herbst ein Engpass droht, und können die nötigen Massnahmen einleiten.

Steuerungsinstrument Finanz-Cockpit

Unternehmer, die auf einfache Weise eine Übersicht über ihre Finanzen haben wollen, benutzen häufig ein Finanz-Cockpit. Dieses ist auch in guten Zeiten eine effiziente Methode, um jederzeit die wichtigsten Betriebszahlen zu haben und zu wissen, wie sie sich aktuell entwickeln. Ein einfaches Finanz-Cockpit besteht aus folgenden vier Zahlen:

  • Umsatz
  • Saldo von Bank- und Postkonto (Liquidität)
  • Offene Debitoren + Wert der angefangenen (noch nicht in Rechnung gestellten) Arbeiten
  • Offene Kreditoren + Vorauszahlungen von Kunden
     

Wie ein solches Finanz-Cockpit funktioniert, zeigt Ihnen das Beispiel der Handels AG. Anhand der Vorlage können Sie Ihr eigenes erstellen und haben so jederzeit eine gute Übersicht über die Entwicklung der wichtigsten Parameter Ihres Geschäfts. Sie sehen rasch, welche Tendenzen sich abzeichnen, und können schneller und gezielter reagieren.
 

Gut zu wissen: Mit den vier Zahlen – Umsatz, Liquidität, Debitoren, Kreditoren – erhalten Sie bereits einen guten Überblick über die finanzielle Situation. Wenn Sie Ihre Planung noch verfeinern wollen, können Sie auch Fixkosten wie Lohn, Miete etc. dazu nehmen (wie in der Vorlage), um so die Entwicklung des Verhältnisses von Umsatz zu Fixkosten besser verfolgen zu können.

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Dominique Strebel, Beobachter-Chefredaktor
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