Es ist die erste grosse wirtschaftspolitische Reform von Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron: Mit einer Lockerung des Arbeitsrechts will der Präsident gegen die hohe Arbeitslosigkeit ankämpfen. Unternehmen sollen mehr Flexibilität und Planungssicherheit bekommen – und dadurch häufiger einstellen. Ein Überblick über das Vorhaben:

Betrieb statt Branche: Näher an den Betroffenen

Betriebsvereinbarungen sollen im Vergleich zu Branchenvereinbarungen mehr Gewicht bekommen. Die Regierung argumentiert, direkte Verhandlungen zwischen einem Firmenchef und der Belegschaft würden den Bedürfnissen beider Seiten am besten gerecht.

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Die Regierung will es Unternehmen zudem erleichtern, ihre Belegschaft mit einer Befragung über eine Vereinbarung abstimmen zu lassen. Die Gewerkschaften, die um ihren Einfluss fürchten, sind strikt dagegen.

Betriebsbedingte Kündigungen erleichtern

Die Regierung will betriebsbedingte Kündigungen für Firmen in Schwierigkeiten erleichtern. Bei international tätigen Unternehmen soll nur noch die wirtschaftliche Lage in Frankreich als Grundlage genommen werden, ob Entlassungen gerechtfertigt sind oder nicht. Bislang wird auch geprüft, wie es dem Unternehmen im Ausland geht.

Befristete Verträge neu regeln

Die Branchen sollen über die Regeln für befristete Verträge entscheiden dürfen. Ausserdem soll die Möglichkeit eröffnet werden, einen bislang für das Baugewerbe reservierten Arbeitsvertrag, der mit Abschluss eines Bauprojekts endet, auch in anderen Wirtschaftssektoren anzuwenden.

Abfindungen begrenzen

Die Regierung will die Abfindungen deckeln, die Arbeitgeber nach einer unrechtmässigen Entlassung zahlen müssen. Den Arbeitsgerichten sollen entsprechende Obergrenzen vorgegeben werden, die sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemessen. Auch das ist für die Gewerkschaften ein rotes Tuch.

Arbeitnehmerseite schlanker gestalten

In französischen Unternehmen gibt es derzeit vier verschiedene Formen von Arbeitnehmervertretungen, vom Betriebsrat bis hin zu Komitees, die zuständig sind für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Regierung will zumindest drei von ihnen zusammenlegen, damit der soziale Dialog «effizienter» verläuft.

Zügige Umsetzung geplant

Die Regierung will die Verordnungen zur Arbeitsmarktreform bis Ende September unter Dach und Fach bringen. Zuvor soll der Inhalt der Verordnungen den Sozialpartnern in der Woche ab dem 21. August vorgestellt werden.

Dann steht noch eine Reihe von Überprüfungen an, bevor die Texte Mitte September im Kabinett beschlossen werden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist für die Tage um den 25. September geplant, die Reform tritt am folgenden Tag in Kraft.

Die Gegner der Reform wollen im September gegen das Vorhaben mobil machen: Zwei Gewerkschaften haben für den 12. September zu Streiks und Demonstrationen aufgerufen. Der Linkspolitiker Jean-Luc Mélenchon will am 23. September eine Protestkundgebung anführen.

(sda/jfr)