Wer auf der chinesischen Handelsplattform Alibaba nach Rucksäcken sucht, findet schnell auch solche mit «Wenger»-Schriftzug und Schweizerkreuz. Unter der Bezeichnung «Swiss Gear» sind solche Taschen bei Chinesen beliebt. Victorinox, Schweizer Inhaberin der Marke Wenger, hat mit diesen aber nichts zu tun.

Das ist der Hintergrund eines Markenstreits, der sich nun in der Schweiz abspielt. Victorinox-Chef Carl Elsener kämpft mit Markeneinträgen gegen die Firma Swissgear Sarl., die ihren Sitz zwar in Baar (ZG) hat, aber von einer Gesellschaft im chinesischen Quanzhou kontrolliert wird. Gestritten wird offenbar auch vor Gericht. Beide Firmen wollen sich nicht äussern. 

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Marken wurden Ende Jahr angemeldet

Swissgear und Wenger haben Ende 2016 jeweils zum Verwechseln ähnliche Schweizerkreuz-Embleme beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) als Marken angemeldet (siehe Abbildung). Es geht um das Logo, das die frühere Sackmesser-Schmiede Wenger seit Jahrzehnten auf Produkten führt, bisher aber hierzulande nicht geschützt war. Nun muss sich zeigen, wer das Vorrecht erhält. 

Der erste Eintrag Ende November 2016 stammt von Wenger. Einen Monat später zog Swissgear jedoch mit einem eigenen Eintrag nach, der teilweise die gleichen, teilweise aber andere Produktkategorien betrifft. Kurz darauf meldete Wenger sein Logo auch für diese Kategorien an. Am Ende werden Gerichte entscheiden müssen, wer wo das Vorrecht erhält. Und ob die Kreuze überhaupt als eigenständige Marken schützbar sind.

Wenger hat sein Logo zudem in Kombination mit dem Schriftzug «Swiss Gear» angemeldet. Die Firma Swissgear ist bereits Eigentümerin einer Marke mit dieser Wortkombination.

Gesetzesänderung: Schweizerkreuz ist erlaubt

Auslöser des Streits ist eine Gesetzesänderung: Erst seit diesem Januar ist es überhaupt erlaubt, Schweizerkreuze in dieser Form als Marke schützen zu lassen. Bis dahin war das Schweizer Hoheitszeichen grundsätzlich Tabu. Das ist auch der Grund dafür, dass das Wenger-Logo bisher nicht geschützt war (was auch für das ähnliche Logo der Marke Victorinox gilt). Lediglich in den USA war es seit einigen Jahren als Marke eingetragen.

Weiterhin nicht zugelassen als Marke ist das eigentliche Schweizer Wappen: Das Schweizerkreuz auf einem schildförmigen Hintergrund.

Bedingung für ein Schweizerkreuz in der Marke ist, dass damit nur Produkte hergestellt werden, die einen Schweiz-Bezug haben. Und das dürfte zumindest bei der chinesisch kontrollierten Swissgear zu bezweifeln sein.

Michael Heim Handelszeitung
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