Rückschlag für die Bank Sarasin im Kampf gegen die zweistellige Millionenklage ihres Ex-Kunden Erwin Müller, Gründer der Drogeriekette Müller: Am Freitag hätte das Landgericht Ulm entscheiden sollen, ob es für die Klage Müllers zuständig ist, nun vertagten die Richter das Verdikt.

Als Grund führen die Richter an, es seien nach der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember 2013 noch weitere Schriftsätze eingereicht worden. Doch hinter dem Zaudern steckt weit mehr: Die zuständige Richterin wird Ende Januar pensioniert und ihr Beisitzer wechselt den Arbeitsplatz. Damit muss sich ein Neuer in den Fall einarbeiten. Damit verliert die Bank einen Vorteil: Die scheidende Richterin machte deutlich, dass sie für den Streitfall die Schweizer Gerichte für zuständig hält. Dies wäre für Erwin Müller ein herber Rückschlag gewesen, die Erfolgschancen für sein Anliegen dürften vor Schweizer Gerichten schwinden.

Auch interessant
 
 
 
 
 
 

Der 81-jährige Selfmademan, der es vom Friseur zum Patriarchen der drittgrössten Drogeriekette Deutschlands gebracht hatte, verlangt von Sarasin 47 Millionen Euro (zirka 57 Millionen Franken) zurück - wegen angeblicher Falschberatung.

Hochspekulativ unterwegs

Erwin Müllers Geschäfte sind von eher biederer Natur, doch im Finanzbereich ist der Schwabe hochspekulativ unterwegs. Letztes Jahr wurde bekannt, dass er mit Wetten gegen den Schweizer Franken über 235 Millionen Euro in den Sand setzte, was sein Imperium in arge Nöte brachte.

Die Geschäfte mit der Bank Sarasin dienten dazu, in Deutschland Steuern zu «sparen». Sarasin machte sich dabei ein Schlupfloch im deutschen Steuergesetz zu Nutze: Die Bank bot ihren Kunden Fonds über Drittkunden an, die Aktien um den Dividendenstichtag hin und herverschoben, so dass die Steuerbeamten nicht mehr wussten, wer am Stichtag Eigentümer der Aktie war und Müller damit die steuerfreie Dividende einsacken konnte. Die in Deutschland eingesammelten Gelder wurden von der Bank Sarasin nach Luxemburg weitergereicht, von dort gelangten sie an US-Pensionsfonds.

Diese Fonds tätigten sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Unmittelbar vor den Generalvesammlungen verschiedener Aktiengesellschaften wurden im grossen Stil deren Aktien gekauft («cum»). Sofort nach der Generalversammlung wurde verkauft («ex»). So «erwirtschafteten» sich die US-Pensionsfonds einen Anspruch auf Auszahlung von Dividenden. Als ausländische Kapitalanleger beantragten sie dann vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern eine Auszahlung der von den AGs einbehaltenen deutschen Kapitalsteuer. Diesem Trick schob Berlin erst vor kurzem einen Riegel vor.

Drittfonds für Dividendengutschriften

Um das so genannte Dividenstripping entwickelten diverse Banken ein Geschäftsmodell. Die Vermögensverwalter von Müller stiegen gross in dieses Geschäft ein, obwohl sie die Deals als «steuerrechtlich nicht ok» bezeichneten, schreibt die «Süddeutsche Zeitung».

Sarasin sammelte bei Anlegern wie Müller um die 220 Millionen Euro ein für Drittfonds, die im grossen Stil Aktien handelten und jeweils grosse Steuergutschriften beantragten. Nun weigern sich die Steuerbeamten jedoch, die Gutschriften herauszurücken, da das ganze Geschäftsmodell unter Betrugsverdacht steht. Da Müller ebenfalls leer ausgeht, zielt er nun auf die Bank Sarasin.

Davon, dass sein Investment auf den organisierten Betrug der Steuerzahler ausgerichtet war, will Müller nichts gewusst haben.

Ein Sprecher von Sarasin hielt gegenüber handelszeitung.ch fest, dass die Bank zu keiner Zeit den deutschen Fiskus betrogen habe. Der fragliche Investmentfonds sei von Dritten konzipiert und betrieben worden. Als der fragliche Investmentfonds aktiv gewesen war, sei dies als gesetzeskonforme Investmentmöglichkeit nach deutschen Wertpapier- und Steuerrecht angesehen worden.