Seit dem 1. Januar 2006 ermöglicht der Gesetzgeber ab Lohnsummen von 119340 Fr. offiziell die freie Anlagewahl für den einzelnen Versicherten. Bei der Sammelstiftung PensFlex können die Versicherten dieses Gedankengut bereits seit dem Jahr 2000 in die Tat umsetzen.

Anlagehorizont zu kurzfristig

Pensionskassen könnten eigentlich die Vorsorgegelder der Arbeitnehmer langfristig anlegen. In der Praxis ist aber ihr Anlagehorizont aus Gründen wie Mindestzinsgarantie, ungenügende Risikofähigkeit usw. meist sehr kurzfristig ausgerichtet. Der einzelne Versicherte als Eigentümer der Vorsorgeguthaben hat in der Regel bei der Anlagestrategiewahl nichts zu sagen. Diese Domäne liegt beim Stiftungsrat und Geschäftsführer einer Vorsorgeeinrichtung. Die Versicherten können in einem solchen System nur hoffen, dass die verantwortlichen Organe der Pensionskasse über genügend Erfahrung sowie Qualität verfügen.

Bei der kollektiven Strategiewahl versuchen die Pensionskassen in den Jahren positiver Wertentwicklung, ihre Risikofähigkeit zu verstärken. In guten Zeiten werden deshalb die allgemeinen Wertschwankungsreserven kräftig ausgebaut, was aber leider auch zu tieferen Verzinsungen der Versichertenguthaben führt. Eine weitere negative Begleiterscheinung dieser Reserven ist, dass der Aufbau oft undurchsichtig erfolgt und die Versicherten bei einer beruflichen Veränderung oder Pensionierung keinen Rechtsanspruch auf diese Vorsorgemittel haben.Doppeltes Pech in einem solchen System hat derjenige, welcher die Wertschwankungsreserven bis zu seiner beruflichen Veränderung mit seinem Vorsorgeguthaben mitfinanzierte, aber ohne Anspruch auf diese Reserven in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers wechseln muss und dort aufgrund einer Unterdeckung aufgefordert wird, sich an der Sanierung mit einer Mehrprämie zu beteiligen.

Aber auch Ereignisse wie die «Rentenklau»-Debatte oder die Affäre um die Swissfirst Bank haben das Vertrauen in die kollektive Anlagepolitik nachhaltig negativ tangiert. Der Gesetzgeber machte mit der 1. BVG-Revision einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Ab dem sogenannten Sicherheitsfondslohn von 119340 Fr. dürfen Vorsorgeeinrichtungen die freie Strategiewahl den einzelnen Versicherten anbieten.

Solidarität ist nur bei den Risikoleistungen wie Tod und Invalidität nötig. Beim Investieren hingegen sind Anlagestrategien, die für sämtliche Versicherten gelten, für den einzelnen Versicherten schlicht nicht effizient. Die Bedürfnisse gehen je nach Alter und Einkommen stark auseinander. Aus diesem Grund bietet die Sammelstiftung PensFlex schon seit dem Jahr 2000 im überobligatorischen Bereich individuelle Anlagelösungen an.

Gegründet wurde die Sammelstiftung PensFlex von drei Luzerner Unternehmen, die jeweils ihre Kernkompetenzen einbrachten. Der PensExpert AG obliegt die Geschäftsführung, die Privatbank Reichmuth & Co fungiert als Depotbank resp. Vermögensverwalter, und die PKG Pensionskasse ist verantwortlich für die Versicherungsverwaltung. Bei der Sammelstiftung PensFlex stehen nebst einer Anlagestrategie mit Zinsgarantie drei weitere Strategieprofile mit maximalem Aktienanteil von 15%, 35% oder 50% zur Verfügung. Dabei kann der einzelne Versicherte nicht nur die Strategie bestimmen, sondern innerhalb dieser Strategie auch die gewünschte Investmentlösung auswählen.

Bis zu einem Vorsorgeguthaben von rund 500000 Fr. werden zur Umsetzung der Anlagestrategie aus Diversifikationsgründen gemischte BVV2-konforme Portfolios von diversen Anlagestiftungen resp. -fonds berücksichtigt. Bei grösseren Vorsorgeguthaben kann der Versicherte bei Bedarf sein Portfolio im Rahmen der BVV2-Anlagerichtlinien selber zusammenstellen. Eine optimale Abstimmung mit dem Privatvermögen ist bei dieser Art von Portfolio gewährleistet. In diesem Segment kommt das Know-how der beiden Privatbanken Reichmuth sowie Wegelin voll zum Tragen.

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Mehrwert für den Versicherten

Diese individuelle Dienstleis-tung führt zu einem Mehraufwand in der Beratung und Bewirtschaftung der Vorsorgeguthaben. Die individuelle Bewirtschaftung der Vorsorgeguthaben kostet den Versicherten durchschnittlich rund 0,5% p.a. mehr als eine kollektive Bewirtschaftung durch die Vorsorgeeinrichtung.

Im Gegenzug profitiert der Versicherte von einer Anlagestrategie, die seiner persönlichen Risikofähigkeit entspricht. So erreicht er langfristig eine höhere Wertentwicklung, dies insbesondere auch deshalb, weil bei der Sammelstiftung PensFlex keine allgemeinen Wertschwankungsreserven gebildet werden. Aber auch der Durchschnittspreiseffekt, welcher durch die regelmässigen Einzahlungen der Sparbeiträge oder Einkäufe entsteht, verbessert nachhaltig die Performance.

Je nach Strategiewahl setzt sich die Sammelstiftung PensFlex zum Ziel, im Zehnjahresvergleich durchschnittlich 2 bis 3% mehr (nach Kosten) als der offizielle BVG-Mindestzinssatz zu erzielen.

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Jörg Odermatt, Sammelstiftung, PensFlex, Luzern.