Die Bundesanwaltschaft teilte mit, dass sie beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Anklage gegen einen Schweizer Geschäftsmann mit slowakischer Herkunft erhoben habe. Gemäss der Anklage bestach der Beschuldigte über seine Firma Amtsträger, damit ein Konsortium, an welchem seine Firma beteiligt war, den Auftrag für einen Teil der Tunneltechnologie des Tunnels Branisko zugesprochen erhielt.

Es geht um einen Deliktbetrag von rund 3 Millionen Franken, wie die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Jeanette Balmer, auf Anfrage sagte. Die Schweizer Behörden hätten mit den slowakischen zusammengearbeitet.

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Anklagen auch in der Slowakei

Die slowakische Presse berichtete schon vor Jahren über die Bestechungsaffäre. Im April 2008 schrieb die Zeitung «The Slovak Spectator», in der Slowakei seien 10 Personen angeklagt worden. Der Fall sei bei einem Besuch des slowakischen Premierministers in der Schweiz thematisiert worden.

Der beschuldigte Unternehmer wies am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda die Vorwürfe zurück. Seine Anwälte würden der Justiz Dokumente aushändigen, die seine Unschuld beweisen würden.

Fingierte Rechnungen

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte als Geschäftsführer zwischen Juli 2001 und Juni 2002 wiederholt Vermögenswerte seiner Firma unrechtmässig verwendete, um sie an die ausländischen Amtsträger weiterzuleiten.

Die mutmasslichen Bestechungszahlungen wurden getarnt durch fingierte Verträge und Rechnungen, was sich teilweise in den Geschäftsbüchern niederschlug. Es ging darum, den eigentlichen Zweck der Zahlungen zu verschleiern beziehungsweise die Zahlungen als geschäftsmässig begründeten Aufwand erscheinen zu lassen.

Verhängnisvolle Steuerrevision

Die Ermittlungen ausgelöst haben die Steuerbehörden: Die Geschäftsbücher 2001/2002 wurden diesen anlässlich einer Steuerrevision vorgelegt. Im April 2006 eröffnete die Bundesanwaltschaft dann eine Strafuntersuchung wegen Verdachts der Bestechung fremder Amtsträger. Im Laufe der Strafuntersuchung wurde das Verfahren auf weitere Tatbestände ausgedehnt. Die Anklage umfasst die Bestechung fremder Amtsträger, ungetreue Geschäftsbesorgung oder Veruntreuung, Urkundenfälschung sowie Steuerbetrug. Für die beschuldigte Person gelte bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung, hält die Bundesanwaltschaft fest.

Der Branisko-Tunnel ist ein einröhriger Tunnel in der Ostslowakei. Der Bau begann 1997, der Durchschlag erfolgte im Mai 1999. Seit Juni 2003 ist der Tunnel in Betrieb. In der Slowakei wird der Bau immer wieder wegen überhöhter Kosten kritisiert, vor allem bei der technologischen Ausstattung.

(chb/sda)

Ergänzung vom 12. Januar 2015: Der  Prozess am Bundesstrafgericht gegen den Unternehmer ist mit einem teilweisen Freispruch zu Ende gegangen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass er fremde Amtsträger für ein Tunnelbauprojekt in der Slowakei bestochen hatte. Dagegen wurde er wegen ungetreuer Geschäftsbetreuung und Steuerbetrugs wurde er jedoch zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zu einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt ist.