Stellen wir uns einmal vor: Sie wünschen sich ein Eigenheim und sind endlich fündig geworden. Die Finanzierung mit Ihrer Hausbank haben Sie geregelt und stehen jetzt kurz vor Vertragsunterzeichnung. Beim letzten Meeting mit dem Eigentümer drängen Sie auf eine Klausel, wonach der Vertrag neu verhandelt werden muss, sollte die Mehrheit Ihrer Familie irgendwann gegen den fixfertig ausgehandelten Deal sein. 

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Und wie, bitteschön, wird Ihr Geschäftspartner auf Ihre neue Forderung reagieren? Richtig: Er wird angesäuert sein – und nach einer Alternative Ausschau halten. Und sich hinter die Ohren schreiben: Nie mehr mit dem.

120 Investitionsabkommen wären bedroht 

Was sich im Kleinen abspielt, drohte der Schweiz im Grossen. Würde nämlich die Selbstbestimmungsinitiative angenommen, hätte dies gravierende Folgen für die Wirtschaft, weil die Schweiz – wie oben beschrieben – plötzlich neue Forderungen ins Spiel bringen könnte. Dies aber würde die Glaubwürdigkeit und die Rechtssicherheit des Landes untergraben.

In letzter Konsequenz wären sämtliche Freihandelsabkommen bedroht, welche die Handelsdiplomatie über die Jahrzehnte rund um den Globus geknüpft hat. Und zwar deshalb, weil die Initiative eine Rückwirkungsklausel beinhaltet und bei einer Verfassungsänderung auch vor Jahren abgeschlossene Verträge infrage stellt.

Die Folgen der Initiative wären verheerend. Gerade tüchtige Exporteure aus einer kleinen Volkswirtschaft sind auf ein enges Netz von vertraglich abgesicherten Geschäftsbeziehungen angewiesen. Ins Kapitel «bedroht» gehören übrigens auch die 120 bilateralen Investitionsabkommen. Diese sind unterschrieben, weil sie all die Milliarden, welche Schweizer Firmen im Ausland investierten, vor staatlicher Diskriminierung, Enteignung oder vor der Behinderung des Waren- und Kapitalverkehrs schützt.

Hans-Ueli Vogt, SVP-ZH, links, und Thomas Matter, SVP-ZH, verfolgen die Debatte um die Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter" (Selbstbestimmungsinitiative), waehrend der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 30. Mai 2018 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)

Hans-Ueli Vogt (li.) und Thomas Matter: Vor dem SVP-Schreckgespent der «fremden Richter».

Quelle: © KEYSTONE / PETER KLAUNZER

Dies wäre mit der Selbstbestimmungsinitiative bedroht. Weshalb sonst sind Verbände wie Economiesuisse, Scienceindustries, Bankiervereinigung, Swissmem sowie diverse kantonale Gewerbekammern gegen diesen Vorstoss, der die Schweiz im Ausland als wankelmütigen Vertragspartner erscheinen lässt?

Fragwürdiger Keil zwischen Gross und Klein 

Umso erstaunlicher ist, dass ausgerechnet eine Volkspartei, die sich auf Wahlplakaten gerne als die letzte Wirtschaftspartei präsentiert, Rechtsunsicherheit und Juristenfutter provoziert. Dass der Spruch von den «fremden Richtern» selbst in den eigenen Stammlanden für Kopfschütteln sorgt und manchen KMU-Unternehmer ins Nein-Lager treibt, verwundert jedenfalls nicht. 

Ohnehin ist es fragwürdig, wie die Kampagnenleitung einen Keil zwischen die export- und die binnenmarktorientierten Unternehmen treiben will. Vielmehr sind wir alle auf stabile, rechtlich abgesicherte Handelsbeziehungen mit dem Ausland angewiesen – der Pharmakonzern aus der Metropole ebenso wie der Zulieferbetrieb aus der Region.