Der Übernahmekampf um den Baustoffkonzern Sika ist um ein Kapitel reicher. Nun fordert das Kantonsgericht Zug Sika auf, innert 10 Tagen zur Frage der Anerkennung der Stimmrechte der Schenker-Winkler Holding (SWH) Stellung zu nehmen. Anlass ist das Begehren der SWH um Erlass einer vorsorglichen Massnahme, damit die vom Sika-Verwaltungsrat beschlossene Beschränkung der Stimmrechte verboten werde, teilt das Gericht am Mittwoch mit.

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Der Verwaltungsrat von Sika hatte Ende Januar bekanntgegeben, die Stimmrechte der SWH an der nächsten Generalversammlung auf 5 Prozent der Namenaktien bzw. 2,6 Prozent aller Aktienstimmen zu beschränken. Nach Ansicht der Sika-Führung bildet die SWH als Vertreterin der Sika-Gründerfamilie mit Saint-Gobain eine Gruppe, weshalb eine unzulässige Umgehung der statutarischen Stimmrechtsbeschränkung vorliege. Damit würde es SWH verunmöglicht, eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen, auf denen der Verwaltungsrat neu besetzt werden könnte. Um eine solche Veranstaltung einzuberufen, braucht es einen Stimmrechtsanteil von mindestens 10 Prozent.

Beide Seiten dürfen sprechen

SWH hat sich in der Folge an das Kantonsgericht gewandt. Dieses wolle vor einer Entscheidung beide Seiten anhören, da eine ausserordentliche Dringlichkeit nicht gegeben sei.

Die Sika-Gründerfamilie Burkard hatte Anfang Dezember angekündigt, sie verkaufe ihre Anteile am Unternehmen für 2,75 Milliarden Franken an die französische Konkurrentin Saint-Gobain. Die Erben kontrollierten bislang mit 16,4 Prozent des Kapitals eine Stimmenmehrheit von 52,6 Prozent. Die Sika-Führung spricht von einer feindlichen und strategisch unsinnigen Transaktion.

(awp/ise/ama)