Die Steuererklärung auf einem Bierdeckel versprechen die einen, substanziell tiefere Steuern die anderen, ein Aufräumen beim Steuerchaos die Dritten. Was ist von den vielen Versprechungen zu halten, die derzeit in der Classe politique von Bund und Kantonen kursieren?

Reform 1: Steuerausscheidung zwischen Bund und Kantonen

Der Bund steht seit Jahren in der Kritik, Steuern zu erheben, die ihm nicht zustünden. Die direkte Bundessteuer, vormals Wehrsteuer, ist nach wie vor befristet – und zwar bis Ende 2020. Doch der Bund möchte das nun schon Jahrzehnte währende Provisorium ungehindert weiterführen. 2006 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung der Bundeskasse rund 14 Milliarden Franken an direkten Bundessteuern abgeliefert. Nun ist die Forderung auf dem Tisch: Der Bund erhebt keine direkten Steuern mehr. Dies soll wie damals bei der Gründung des Bundesstaats allein Sache der Kantone sein. Zur Kompensation der Steuerausfälle dürfte der Bund die Mehrwertsteuer um rund fünf Prozent erhöhen. Die Kantone selbst könnten im bisherigen Umfang von rund 30 Milliarden Franken direkte Steuern eintreiben.
Bewertung: Die Mehrwertsteuer als Konsumsteuer hat eine höhere Akzeptanz als die stark progressive Einkommenssteuer.

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Reform 2: Die Flat Rate Tax (oder Proportionalsteuer)

Dieses Steuersystem kennen viele mittel- und osteuropäische Länder, aber auch Hongkong, Island oder die Mongolei. Im Prinzip ist es ein konventionelles Einkommens- steuersystem. Aber: Alle Steuerpflichtigen, Private wie Firmen, zahlen einen gleich hohen Prozentsatz an Steuern. Zudem wird das Einkommen im Modell umfassend definiert, sodass keine Ausnahmen, Sonderabzüge oder fiskalischen Vorzugsbehandlungen die Steuerbasis schmälern. Es existiert keine direkte Progression mehr, dafür können die Steuerpflichtigen einen grosszügigen Sozialabzug von etwa 15000 Franken pro Person im selben Haushalt machen. Dadurch entsteht eine indirekte Progressionswirkung. Steuerpflichtige mit tiefem Einkommen werden weitgehend entlastet.
Bewertung: Die Flat Rate Tax hat günstige Auswirkungen auf das Arbeitsangebot, die Sparquote und die Investitionen der Firmen.

Reform 3: Die Flat Tax (oder Konsumbesteuerung)

Diese sollte nicht mit der Flat Rate Tax, der Proportionalsteuer, verwechselt werden. Die Flat Tax ist eine besondere Form der Konsumbesteuerung. Sie wurde zu Beginn der achtziger Jahre von den beiden Stanford-Ökonomen Robert Hall und Alvin Rabushka entwickelt. Sie besteuert nur diejenigen Einkommen, die dem Konsum zugeführt werden, und zwar direkt an der Quelle. Bei den Unternehmen handelt es sich um eine Business Tax, vereinfacht gesagt eine Cashflow-Steuer, die sich an den realen Zahlungsströmen (Ein- und Auszahlungen) in der Firma orientiert. Bemessungsgrundlage ist die Differenz dieser Geldflüsse, die mit einem linearen Tarif besteuert wird. Investitionen können im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden. Im Gegenzug bleiben alle finanzwirtschaftlichen Transaktionen unberücksichtigt. Kapitalerträge sind steuerfrei, und Fremdkapitalzinsen können nicht abgezogen werden.
Auf der Haushaltseite, mit der Wage Tax, werden die persönlichen Einkommen wie Löhne, Gehälter und Renten besteuert. Die Wage Tax gewährleistet eine nur einmalige Besteuerung des Einkommens. Zinseinkommen werden nicht besteuert. Renten inklusive Zinsen unterliegen der Besteuerung erst bei der Auszahlung. Eine indirekte Progression beim sonst linearen Tarif entsteht durch einen grosszügigen Freibetrag bei der Lohnsteuer.
Bewertung: Bei der Flat Tax werden alle Sonderregelungen abgeschafft, und jegliche Doppelbelastung ist eliminiert, sie ist einfach und transparent.

Reform 4: Das Obwaldner Modell

Dies ist eine modifizierte Flat Rate Tax mit einem einheitlichen Steuersatz von 12,44 Prozent für alle Einkommen. Allerdings werden sämtliche Pauschalabzüge (Versicherungsabzug, Verheirateten- und Kinderabzug) weiter gewährt. Dazu kommt noch ein Steuerfreibetrag von 10 000 Franken (siehe Tabelle «Obwalden zeigt es allen» unten).
Bewertung: Mit den einheitlichen Pauschalen führt das Modell zu einer klaren Vereinfachung der Steuererklärung und zu erheblicher Transparenz.

Reform 5: Die Basel Fair Tax

Dieses Modell stammt aus Basel-Stadt. Es sind nur noch zwei statt wie bisher sieben Tarifstufen vorgesehen und ein Freibetrag von 18000 bis 34000 Franken. Bis 200000 Franken für Alleinstehende und 400000 Franken für Verheiratete beträgt der Steuersatz 23,5 Prozent. Höhere Einkommen sollen mit 26 Prozent belastet werden. Pro Kind wird ein Abzug von 6800 Franken gewährt. Allerdings sind sämtliche Pauschalabzüge für Krankenversicherung und Berufsauslagen weiter vorgesehen. Nicht gestrichen werden auch die Sozialabzüge und die Abzüge für die Fremdbetreuung der Kinder bei Alleinerziehenden und Doppelverdienern. Die Reform führt zu einer Steuerermässigung von zehn Prozent.
Bewertung: Das Basler Modell visiert nur eine Vereinfachung der Steuertarife an.

Reform 6: Easy Swiss Tax der FDP

Das Steuermodell der FDP will die Lohnzahlungen abzüglich Sozialleistungen, die Erträge aus selbständiger Erwerbstätigkeit und eine Soll-Kapitalrendite auf dem Nettovermögen (einen fiktiven Zinssatz) besteuern. Dieser Satz entspricht etwa den Zinsen für inländische Geldmarktanlagen mit Laufzeiten von zwei bis fünf Jahren. Es gilt das Prinzip der Individualbesteuerung für Ehepaare, die zwei Steuerklärungen einreichen müssen. Wer allein vom Vermögen lebt, wird als Selbständiger taxiert. Easy Swiss Tax sieht nur noch zwei Steuertarife vor. Bis zu einem steuerbaren Einkommen von 200000 Franken beträgt dieser 10, ab diesem Betrag 15 Prozent (einfache Staatssteuer im Kanton Zürich). Zum Abzug zugelassen sind nur noch einige wenige Pauschalen. Pro Kind ist ein Freibetrag von 10 000 Franken vorgesehen. Abgezogen werden können auch die Eigenheimkosten.
Bewertung: Der Reformvorschlag der FDP besticht durch seine hohe Visibilität und seine einfache Anwendbarkeit.

Reform 7: Das Modell Keuschnigg

In einer Untersuchung des Schweizer Steuersystems im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat der St. Galler Professor Christian Keuschnigg ein eigenes Modell entwickelt, das sich von den meisten anderen Vorschlägen grundsätzlich unterscheidet. Er schlägt vor, Abzüge im Ausmass von 12 bis 15 Prozent des Bruttoeinkommens zu streichen. Die Grenzsteuerbelastung sinkt damit um 4,2 bis 6,5 Prozent. Beim Durchschnitt der obersten Einkommensgruppe würde die Grenzsteuerbelastung von über 30 auf 24 Prozent sinken.
Bewertung: Dieses Modell folgt im Grunde genommen nur der Idee des Tax Cut cum Base Broadening – der Schaffung einer breiteren Steuerbasis, verbunden mit Tarifsenkungen.

Reform 8: Das Modell Zehnder

Dieses sieht eine Teilbesteuerung der natürlichen Personen durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden vor, die so gestaltet ist, dass alle drei Staatsebenen ihr bisheriges Steueraufkommen von insgesamt 40 Milliarden Franken halten können. Die Privatpersonen werden in drei Einkommenskategorien gegliedert: bis 50 000 Franken, von 50 000 bis 230 000 Franken und darüber. Die Gemeinden besteuern als einzige Staatsebene die unterste Kategorie bis zu einem Einkommen von 50 000 Franken und die zwei anderen Kategorien nur bis zu dieser Höhe. Der Bund besteuert ausschliesslich die oberste Einkommensklasse mit einem steuerbaren Einkommen ab 230 000 Franken. Den Kantonen bleibt die mittlere Schicht der Einkommen von 50 000 bis 230 000 Franken, die ihr Steuersubstrat bilden. Dabei gilt, dass die jeweilige staatliche Ebene nur den ihr zustehenden Teil des Einkommens besteuern darf. Bei einem steuerbaren Einkommen von 500 000 Franken kann der Bund also nur die letzten 270 000 Franken, der Kanton 180 000 (den Einkommensteil zwischen 50 000 und 230 000) Franken und die Gemeinde die ersten 50 000 Franken besteuern.
Bewertung: Das Modell Zehnder zielt darauf ab, den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden einzudämmen, es fördert die Fiskalbürokratie.

Reform 9: Die schweizerische duale Einkommenssteuer (SDES)

Die duale Einkommenssteuer wird in Norwegen und Finnland mit Erfolg praktiziert. Dabei wird international mobiles Kapital proportional besteuert, und zwar mit einem tieferen Steuersatz als das weniger mobile Arbeitseinkommen. Letzteres wird nach wie vor direkt progressiv besteuert. Auch bei diesem Modell sind verschiedene Varianten denkbar. Für die Schweiz hat HSG-Professor Christian Keuschnigg in Zusammenarbeit mit dem Think Tank Avenir Suisse die SDES entwickelt, die auf drei Pfeilern beruht: einem Gewinnsteuersatz von 23,2 Prozent, einer persönlichen Kapitalsteuer von 18,3 Prozent und einem Grenzsteuersatz von 37 Prozent bei den Lohneinkommen. Auf Unternehmensebene kann eine Normalverzinsung des Eigenkapitals vom steuerbaren Gewinn in Abzug gebracht werden. Die SDES führt zu markanten Steuerausfällen, die über eine Mehrwertsteuererhöhung gegenfinanziert würden.
Bewertung: Das duale System soll der Kapitalflucht vorbeugen, die Investitionen fördern und zu Vorteilen im internationalen Steuerwettbewerb führen.

Reform 10: Die negative Einkommenssteuer

Der liberale Ökonom Milton Friedman propagierte dieses Steuermodell 1962. Es ist ein Anreizsystem für Arbeitnehmer mit tiefen Löhnen: Statt einer Steuerrechnung erhalten sie bei der negativen Einkommenssteuer Transferzahlungen, die mit steigendem Einkommen abnehmen.
Bewertung: Dieses Modell erhöht das Durchschnittseinkommen der ärmeren Bevölkerungsschichten und steigert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.