Die UBS hat in den letzten Jahren zwar bereits viele teure Rechtsfälle abschliessen können. Doch noch immer sieht sich die Bank mit einer ganzen Reihe von Klagen konfrontiert, die sie weitere Milliarden kosten könnten.

Gemäss einer Berechnung der Credit Suisse hat die UBS für Bussen und Vergleiche ohne die ersten Zahlungen wegen der Manipulation von Devisenkursen bis jetzt bereits 3,096 Milliarden Franken aufwenden müssen. Die US-Bank Morgan Stanley kommt bei ihrer Berechnung sogar auf einen Betrag von 5,9 Milliarden Franken seit 2009.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Der bisher grösste Fall

Der bisher grösste Fall war die Busse wegen der Manipulation des Libors. Die UBS musste Ende 2012 den amerikanischen, schweizerischen und den britischen Behörden insgesamt 1,4 Milliarden Franken abliefern.

885 Millionen Franken kostete die Grossbank im Juli 2013 die Beilegung eines Rechtsstreit um Hypothekenverbriefungen in den USA. Ein Jahr später musste die UBS in Deutschland eine Busse von 300 Millionen Euro zahlen, weil sie deutschen Staatsbürgern beim Steuerbetrug geholfen hatte. Im aktuellsten Fall, der Manipulation des Devisenkurses, musste die UBS für die ersten Vergleiche 774 Millionen Franken zahlen.

Weitere teure Rechtsstreitigkeiten stehen der UBS jedoch noch bevor.

Unversteuerte Vermögen: Die französischen Behörden haben im Juni 2013 eine formelle Untersuchung gegen die UBS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Im Juli 2014 wurde diese Verfahren auf den Straftatbestand der Geldwäscherei ausgedehnt. Die UBS musste in diesem Zusammenhang Ende September eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen. Ausserdem laufen in Deutschland und Belgien weitere Ermittlungen gegen die Grossbank.

US-Hypothekenpapiere: Gegen die UBS sind in den USA immer noch verschiedene Klagen im Zusammenhang mit hypothekengesicherten Papieren hängig, die die UBS zwischen 2002 und 2007 verkauft hat. Die Kläger - unter anderem der US-Staat Virginia - werfen der UBS vor, sie beim Verkauf dieser Papiere getäuscht zu haben. Sie fordern den Rückkauf der Hypothekenverbriefungen. Von den Klagen betroffen sind insgesamt Papiere mit einem Gesamtwert von 13 Milliarden Dollar.

Dark Pools: Mit ihrem Bericht zum zweiten Quartal 2014 hat die UBS bekannt gegeben, dass die Untersuchungen der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC zu den sogenannten Dark Pools auch die UBS betreffen. Dark Pools sind ausserbörsliche Handelsplätze an denen Investoren unbemerkt vom Rest der Investoren grosse Aktienpakete kaufen oder verkaufen können. Die Börsenaufsicht vermutet jedoch Unregelmässigkeiten auf diesen Handelsplätzen. So sollen Kunden mit falschen Informationen auf diese Dark Pools gelockt worden sein, um ihnen dort möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Gemäss Statistiken der US-Finanzmarkt-Regulierungsbehörde betreibt die UBS gemessen an den Transaktionen den drittgrössten Dark Pool.

Devisen-Manipulation: Die Verfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, der britischen Aufsichtsbehörde FCA und der US-Derivateaufsicht CFTC sind zwar abgeschlossen. Doch noch immer laufen Untersuchungen der Schweizer Wettbewerbsbehörde Weko, der US-amerikanischen Justizbehörde (DOJ), der britischen Strafverfolgungsbehörde für schwere Betrugsfälle (SFO) und der Geldmarktbehörde von Hongkong HKMA.

Weitere Rechtsfälle: Im Geschäftsbericht der UBS sind darüber hinaus zwölf grosse und grössere Rechtsfälle aufgeführt, die noch nicht bereinigt sind. Dazu gehören Nachwehen der Finanzkrise in der Form dem Vertrieb von Lehman-Brothers-Papieren, der Fall Madoff und eine Klage aus Puerto Rico. Laut Quartalsbericht belaufen sich in diesem Fall die Forderungen der Kläger auf über 900 Millionen Dollar. Der Vorwurf ist, dass die UBS Kunden in Puerto Rico mit falschen Darstellungen Kommunalanleihen angedreht hat.

(sda/ccr)