Vor allem in angelsächsischen Ländern werden Trusts häufig für Vermögens- und Steuerplanungszwecke gebraucht. In «Civil Law»-Ländern wie der Schweiz stossen Trusts infolge mangelnden Verständnisses aber oft auf Skepsis. Dabei werden Trusts nicht nur von wohlhabenden Personen errichtet. Sie dienen auch als ein gängiges Mittel zur Vermögensplanung.

Das Trustkonzept entsprang dem einfachen Sachverhalt, dass in früheren Zeiten ein Mann (der gemeinhin als «Settlor» bezeichnet wird) manchmal Frau und Kinder auf unbestimmte Zeit verlassen musste. Das konnte etwa die Folge eines Kriegsausbruchs sein.

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Da er die Verantwortung für die Bewirtschaftung seiner Ländereien und des Vermögens nicht seiner Frau aufbürden wollte, beauftragte er in der Regel einen Freund mit der Verwaltung zu Gunsten seiner Frau und Kinder. Der Freund war somit verantwortlich, das Vermögen ordentlich zu verwalten und der Familie ein ausreichendes Einkommen aus dem Treuhandvermögen sicherzustellen, um ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Es handelt sich somit auch hier um einen Sachverhalt, den man heute als «Vermögensabsicherung» bezeichnet, wurde der Wert des Vermögens doch durch einen Trustee abgesichert.

Erbstreitigkeiten mit den Kindern verhindern

Wenn man den historischen Aspekt des Soldaten, der in den Krieg zieht, einmal ausblendet, wurden Trusts bereits vor mehreren hundert Jahren als eines der traditionellen Instrumente für die Nachfolgeplanung eingesetzt. Die Vielfalt von Umständen, die zum Tode führen und Ehepartner und Kinder mit einem Vermögen hinterlassen, ist nahezu endlos. Besteht keine Nachlassregelung, geht das Vermögen direkt an die Familienmitglieder über. Je nach Wert des Vermögens kann dies wünschenswert sein oder auch nicht. Wenn die Kinder aus Altersgründen nicht erbfähig sind, können alle Vermögenswerte dem Ehepartner zufallen. Dieser lernt dann vielleicht einen anderen Partner kennen und gerät so stark unter dessen Einfluss, dass die Kinder letztlich leer ausgehen. Diesen Umständen kann mit der Errichtung eines Trusts optimal Rechnung getragen werden.

Der Settlor kann einen Trust entweder zu Lebzeiten errichten oder ihn erst mit seinem Ableben in Kraft treten lassen. Eine einfache Bestimmung des Trusts ist zum Beispiel, dass die Witwe mit dem Tod des Settlors das gesamte Einkommen aus dem Trust sowie jegliches zusätzliche Kapital zur Deckung unvorhergesehener Aufwendungen erhalten soll. Wenn die Witwe stirbt, kann das Vermögen in einem Trust verbleiben und auf die Anzahl Nachkommen in Fonds verteilt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihr Einkommen und ihren Kapitalanteil erst ab einem späteren Zeitpunkt erhalten.

Die weit verbreitete Annahme, dass Trusts ausschliesslich ein Instrument für vermögende natürliche Personen sind, entspricht nicht der Wirklichkeit. Diese Vorstellung hält sich wahrscheinlich deshalb so hartnäckig, weil die Errichtung und Verwaltung eines Trusts als kostspielig gelten. Dass dies nicht zwangsläufig so sein muss, wird aus dem folgenden Beispiel ersichtlich.

Angenommen, ein Gemälde oder ein anderes Kunstwerk ist bereits seit vielen Jahren im Besitz einer Familie. Da es der Wille des Eigentümers ist, dass sich die ganze Familie noch lange an dem Gemälde erfreuen soll, vererbt er es nicht einem bestimmten Familienmitglied. Stattdessen übereignet er das Gemälde einem guten Freund oder einem Trustee mit der Auflage, dass dieser entscheiden soll, wer und wann in den Besitz des Gemäldes kommt, beispielsweise nach dem Tod des Eigentümers. Höchstwahrscheinlich wird der Freund keine Gebühren für seine «Treuhänderschaft» in Rechnung stellen. Ist der Freund Rechtsanwalt oder Bankier, wird aller Voraussicht nach eine Gebühr erhoben, die allerdings nicht so hoch ausfallen dürfte, dass nur vermögende Menschen diese Dienste in Anspruch nehmen können.

Die Gründe, einen Trust zu errichten, sind heute so relevant wie vor mehreren hundert Jahren. Die gesellschaftlichen Umstände mögen sich zwar geändert haben, die grundsätzlichen Ziele jedoch nicht. Typischerweise werden Trusts aus folgenden Gründen eingesetzt:

Gleichwohl haben eine Reihe von Ländern mit der Rechtstradition des «Civil Law» erkannt, dass sie sich mit Trusts auseinander setzen müssen. Trusts sind diesen Rechtssystemen zwar fremd. Trotzdem dürfen Vermögenswerte von Trusts in Bankdepots gehalten werden oder können in diesen Ländern ansässige natürliche Personen Ausschüttungen aus Trusts erhalten, was wiederum Auswirkungen auf deren steuerliche Behandlung hat. Für Familienmitglieder, die in mehreren Ländern mit verschiedenen Rechtsordnungen wohnen und deren Vermögenswerte entsprechend verstreut sind, kann ein Trust als Gesamteigentümer das geeignete Vehikel sein. Das Gesamteigentum wird somit durch den Tod einzelner Familienmitglieder nicht berührt.

Nützliches Instrument für internationale Familien

Wie werden aber nun die Begünstigten des Trust-Vermögens behandelt, wenn sie in den Genuss von Ausschüttungen kommen?

Die Steuerlast hängt stark von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz der natürlichen Personen und der Art ab, wie Ausschüttungen von Trusts steuerlich behandelt werden. Eines steht jedoch ausser Frage: Ein Trust kann ein sehr nützliches Steuerplanungsinstrument sein, wenn natürliche Personen von einer Rechtsordnung in eine andere ziehen.

Der Trustee sollte es sich also in Fällen, in denen ein hohes Risiko besteht, in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, zweimal überlegen, sich als Trustee eines Trusts einsetzen zu lassen.

Heutzutage ist es sehr schwierig geworden, den Besitz eines hohen Vermögens vollständig geheim zu halten. Trustees müssen selbstverständlich wissen, wessen Vermögenswerte sie halten. Banken müssen ausser den Trustees sowohl den ursprünglichen Eigentümer als auch den Hauptbegünstigten kennen, die bei ihnen Konti führen. Infolge verschärfter aufsichtsrechtlicher Bestimmungen ist die Wahrung völliger Vertraulichkeit sehr kompliziert. Ein Trust ist jedoch ein absolut legitimes Instrument, um einen bestimmten Grad an Diskretion zu gewährleisten.

Trusts werden oft mit dubiosen Aktivitäten in Verbindung gebracht. Einer der genannten Gründe, die für Trusts sprechen, ist «Vertraulichkeit», wobei es legitime und illegitime Gründe dafür gibt. Offensichtlich ist es die verschwindend kleine Minderheit der zweiten Kategorie, die Trusts als Planungsinstrument in Verruf bringt. Ein Trust kann genauso wie jedes andere Vehikel zur Vermögensverwaltung wie etwa Holdinggesellschaften aus fragwürdigen Gründen errichtet werden.

Umso wichtiger ist es, dass die Menschen, die sich professionell mit Trusts beschäftigen und die gesetzlichen Bestimmungen beachten müssen, sensibel genug sind, um zu erkennen, dass sie ihrem eigenen und dem Ruf ihres Unternehmens sowie dem gesamten Schweizer Finanzsektor Schaden zufügen, wenn sie den Wünschen von Personen entgegenkommen, die sich Trusts für illegitime Zwecke zu Nutze machen.

In einer Finanzzeitschrift erschien vor kurzem ein Interview, in dem die Frage auftauchte, worin die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einem Trust nach angelsächsischem Recht und dem Rechtsinstrument des Schweizer Bankkundengeheimnisses liegen.

Diese Frage zeigt grundsätzlich das fehlende Verständnis für Trusts und deren Einsatzmöglichkeiten. Sie suggeriert, dass es nur einen Grund für die Errichtung eines Trusts gibt: Der Öffentlichkeit gegenüber die Identität des Settlors zu verschleiern. Wie erwähnt kann eine solche Absicht nicht völlig ausgeschlossen werden. Doch die Geschichte der Trusts lehrt, dass es sich hierbei um eine absolute Ausnahme handelt.

Nicholas Dale, Mitglied der Geschäftsleitung der HSBC Guyerzeller Bank, Zürich.



Branchenverband Step: Der Weg zum Trust-Diplom

Wer sich in der Schweiz mit Trusts beschäftigt, kann sich auf die Vereinigung Step stützen. Es ist dies die Abkürzung für Society of Trust and Estate Practitioners, eine Organisation von Bankiers, Treuhändern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern mit rund 700 Mitgliedern in der Schweiz. Ihre Mitglieder befassen sich mit der Trust-Administration sowohl für internationale als auch ausländische Kunden, die als Begünstigte von Trusts in der Schweiz ansässig sind. Step bietet Interessenten die Möglichkeit, ein Trust-Diplom zu erwerben, das auf bestem Wege ist, sich als weltweiter Branchenstandard zu etablieren. In der Schweiz unterstützt Step die Beschäftigten der Branche, ihre Kenntnisse über Trusts zu vertiefen und eine Sensibilität dafür zu entwickeln, wann und in welchen Fällen Trusts als legitimes Planungsinstrument geeignet sind.



Fachwort

Zu Trusts gibt es viele Definitionen. Die am weitesten verbreitete und meist zitierte Definition findet sich in der «Bibel» der Trust-Spezialisten von Underhill & Hayton:«Ein Trust ist ein auf dem Billigkeitsrecht beruhendes Rechtsverhältnis, das eine Person (Trustee) verpflichtet, das ihr übertragene Eigentum (Treugut) im Interesse von Personen (Begünstigte) zu verwalten oder zu verwenden, wobei sie selbst als eine der Begünstigten oder Anspruchsberechtigten auftreten kann. Handlungen oder Unterlassungen des Trustees, die weder durch die Trusturkunde noch nach dem Gesetz erlaubt sind, begründen eine Verletzung der Treuhänderpflichten. Die fiduziarische oder persönliche Kontrolle des Trustees kann gemäss den Bestimmungen der Trusturkunde ausdrücklich auf eine andere Person den designierten Protector übertragen werden.»