UBS-Chef Sergio Ermotti will beruhigen. Im Hinblick auf die Generalversammlung publizierte die Grossbank am Dienstag – gleichzeitig mit den Jahreszahlen – ein zwölfseitiges Verteidigungsschreiben zur Crossborder-Affäre mit Frankreich. Die Publikation eines «White Papers», das die Argumentation der Grossbank in dem milliardenschweren Rechtsfall darlegt, war schon im vergangenen Oktober erwartet worden, wie Recherchen der «Handelszeitung» zeigten.

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Tenor des Schreibens: Die Bank hat in der Auseinandersetzung mit der französischen Justiz, bei der die Schweizer Grossbank im vergangenen Februar erstinstanzlich zu einer Busse von 3,7 Milliarden Euro und einer Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro verurteilt wurde, alles richtig gemacht. 

Das Papier tritt insbesondere der Vermutung entgegen, nicht alles getan zu haben, um die Sache mit einem Vergleich zu regeln. Die UBS habe im ersten Halbjahr 2014 mit den französischen Behörden die Möglichkeit diskutiert, eine finanzielle Einigung zu erzielen. Ein solches hätte aber ein Schuldbekenntnis erfordert, was «die UBS nicht habe akzeptieren wollen angesichts der potentiell ernsthaften Konsequenzen», die ein solches für die Geschäftstätigkeit rund um die Welt gehabt hätte. 
 

Konkret: Es war zu befürchten, dass ein Schuldeingeständnis in Frankreich gegen die Auflagen der Vereinbarung im Steuerstreit mit der amerikanischen Justiz verstossen hätte, bei der die UBS im Jahr 2009 mit einer Busse von 780 Millionen Dollar vergleichsweise glimpflich davongekommen war. 

Als dann im Herbst 2016 ein Settlement ohne Schuldeingeständnis möglich geworden sei, sei eine Einigung nicht möglich gewesen. Gründe dafür werden in dem Schreiben keine aufgeführt. Die UBS widerspricht aber insbesondere Medienberichten, wonach ein Deal über 1,1 Millliarden Euro möglich gewesen sei – ein Betrag, der demjenigen der Kaution entspricht, welche die UBS in Paris bereits geleistet hatte.

Kein System

Die gerichtliche Auseinandersetzung in Paris um illegale Kundenanwerbung und Steuerhinterziehung hat dazu geführt, dass die Investoren der Geschäftsleitung der UBS im vergangenen Jahr die Décharge verweigerten. Sie lastet wie Blei auf dem Aktienkurs des weltgrössten Vermögensverwalters und bedroht das Erbe des bald 60-jährigen Konzernchefs Sergio Ermotti.

Das Management der UBS streitet jegliches Fehlverhalten ab. Die Bank habe zu keinem Zeitpunkt ein ausgeklügeltes, umfassendes «System» etabliert, um aktuelle oder zukünftige Kunden unrechtmässig auf französischem Boden anzusprechen, wie das im erstinstanzlichen Urteil behauptet wird. 

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