Nach Flugausfällen oder Verspätungen haben Fluggäste unter gewissen Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Oft laufen die bei Airlines gestellten Anträge aber ins Leere, wie eine weltweit zu 51 Fluggesellschaften durchgeführte Studie des Fluggastrechte-Portals AirHelp zeigt.

Die Swiss schneidet in diesem Rating nicht gut ab. Fällt ein Flug aus oder verspätet sich die Maschine durch das Verschulden der Airline um mindestens drei Stunden, dann hat der Fluggast Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die kann bis zu 600 Euro betragen, wie AirHelp am Freitag schreibt. Die Reisenden können das Geld sogar noch drei Jahre nach dem Flug rückwirkend bei der Airline in Rechnung stellen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Im Durchschnitt werden laut AirHelp jedoch 58 Prozent der legitim gestellten Zahlungsansprüchen abgelehnt. Namhafte Airlines wie die Billigfluggesellschaften Ryanair (98,4 Prozent) und Easyjet (87,3 Prozent) weigern sich meistens, die Passagiere zu entschädigen. Bei Tunisair, der spanischen Vueling oder Bulgaria Air stehen die Chancen, dass auf Anhieb Geld überwiesen wird, bei nahezu Null.

Die Top Ten - und die Swiss

1.   Qatar Airways
2.   American Airlines
3.   Aeromexico
4.   SAS
5.   Qantas
6.   LATAM
7.   WestJet
8.   Luxair
9.   Austrian Airlines
10. Emirates
...
36. Swiss

Das sind die Kriterien:

  1. Servicequalität am Boden sowie in der Luft
  2. Pünktlichkeit der Flüge
  3. Umgang mit Entschädigungsforderungen

Swiss verbessert sich

Die Swiss habe sich im Vergleich zum Vorjahr zwar verbessert, lehne aber immer noch gut 61 Prozent der legitim gestellten Anträge auf Entschädigung ab, heisst es weiter. Wie die Swiss schneidet auch der Ferienflieger Edelweiss (64 Prozent) im internationalen Vergleich schlecht ab. Besonders gut liegen dagegen American Airlines (27 Prozent) oder Air France (31 Prozent) im Rennen.

«Mit der restriktiven Handhabe wollen die Fluggesellschaften die Fluggäste dazu bringen, ihre Forderungen aufzugeben», glaubt Philippe Strässle, Geschäftsleiter von AirHelp Schweiz, laut Mitteilung. Denn oftmals würden es sich die Konsumenten zweimal überlegen, ob sie das Geld mit Nachdruck einfordern und einen Anwalt einschalten sollen.

Easyjet wehrt sich

Easyjet weist die Ergebnisse von AirHelp zurück. Die Airline zahle immer Entschädigungen, wenn sie gemäss der entsprechenden EU-Verordnung fällig seien. Die überwiegende Mehrheit der Passagiere reichten ihre Ansprüche direkt bei Easyjet ein, und nicht bei Entschädigungsportalen wie AirHelp.

«Entschädigungsportale wie AirHelp berechnen den Verbrauchern einen erheblichen Anteil der ihnen zustehenden Entschädigung. Dadurch ist es für diese Portale wichtig, die Botschaft zu vermitteln, dass Fluggesellschaften es den Konsumenten schwer machen würden, Ansprüche geltend zu machen – das ist allerdings nicht der Fall.»

(awp/mbü)