Das Bundesgericht hat gestern entschieden, dass die Zweitwohnungsinitiative bereits rückwirkend ab März 2012 gilt. Was bedeutet dies konkret für die Gemeinde Zermatt?
Romy Biner-Hauser: Wir haben den Entscheid mit Überraschung aufgenommen.

Ihre erste Reaktion?
Konkret bedeutet das noch mehr Unklarheit. Es gibt noch immer zu viele offene Fragen.

Wie kommentieren Sie diesen Entscheid, einer rückwirkenden Anwendung?
Diese wurde von der Initiative gefordert, also mussten wir damit rechnen.

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Das heisst, Zermatt hat nicht – wie andere Gemeinden – auf Schlupflöcher bei der Umsetzung der Initiative spekuliert und so getan, als wäre an jenem Abstimmungs-Sonntag im März 2012 nichts geschehen?
Nein, wir haben nicht spekuliert – sondern abgewartet und gehofft.

Wird es nun zu Auseinandersetzungen im Falle von bereits erteilten Baubewilligungen kommen?
Zermatt kennt bereits eine Reglementierung und Kontingentierung der Zweitwohnungen. Daher waren wir bereits restriktiv. Mit dem Entscheid und der Initiative wird jedoch unser Reglement teilweise in Frage gestellt.

Sie erwarten rückwirkend keine juristischen Streitereien?
Nein, denn wir haben seit März 2012 keine neuen Zweitwohnungen bewilligt.

Viele Bergkantone und punkto Ferienwohnung beliebte Gemeinden jammern, dass die Zweitwohnungsinitiative desaströse Folgen habe. Was bedeutet die Initiative für die Entwicklung Zermatts?
Wie bereits erwähnt kennen wir die Reglementierung. Die Initiative bringt erneut Veränderungen mit sich. Die Thematik wird uns noch lange beschäftigen – die genauen Auswirkungen auf die Entwicklung sind nach wie vor noch nicht abschätzbar. Das bestehende Inventar an Zweitwohnungen – wie auch immer die Definition lautet – bleibt erhalten. Die Konsequenzen werden erst dann klar, wenn die entsprechende Gesetzgebung dazu vorliegt.

Romy Biner-Hauser ist Vize-Gemeindepräsidentin in Zermatt.