Das Beispiel dürfte Schule machen, erklärt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Der Bank Bär bleibe eine jahrelang anhaltende Reputationsdiskussion erspart, die sich aus einem Rechtsstreit ergeben würde. Reputationsrisiken seien schliesslich für jedes Institut Gift. Die Einmalzahlung sei damit für Julius Bär eine gute Nachricht, das Institut habe klug gehandelt.

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Für Deutschland sei die Regelung ebenfalls vorteilhaft, schätzt Kunz. Das Land komme rasch und ohne grossen Aufwand an sein Geld. An langwierigen Rechtshändeln habe keine Seite Interesse.

Kunz erwartet darum in Zukunft weitere derartige Lösungen bei Steuerkonflikten etwa in Italien oder Frankreich. Zudem erinnert er daran, dass die Behörden Banken, welche sich nicht zu Einigungen bereit zeigen, sehr scharf anpacken könnten.

Im Übrigen kennt auch das Schweizer Recht solche Lösungen: Im letzten Oktober stellte das Eidgenössische Finanzdepartement ein Verfahren im Zusammenhang mit verletzten Offenlegungspflichten ein, nachdem die drei betroffenen Investoren Viktor Vekselberg, Ronny Pecik und Georg Stumpf einer Zahlung von 10 Mio. Fr. zugestimmt hatten.

LGT Group zahlt auch

Auch die LGT Group, die Bank der liechtensteinischen Fürstenfamilie, entledigte sich im vergangenen Dezember mit der Zahlung von 50 Mio. Euro eines Verfahrens in Deutschland. LGT-Chef Max von und zu Liechtenstein bezeichnete die Affäre im März beim Bilanzbericht als ausgestanden. Die Bank verwaltete Ende 2011 Vermögen von rund 86 Mrd. Franken.

Julius Bär ist das grösste, ausschliesslich auf die Vermögensverwaltung spezialisierte Institut der Schweiz. Derzeit verwaltet die Bank Kundenvermögen von rund 267 Mrd. Franken.

(cms/sda)