Eine Woche nach dem Tötungsdelikt von Rupperswil mit vier Toten ist noch immer sehr wenig an Informationen über den Stand der Ermittlungen an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Behörden wüssten mehr, als sie mitteilen dürfen, sagte Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht am Montag gegenüber dem Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF.
Strafverfahren seien grundsätzlich geheim, sagte Umbricht. «Was wir wissen, müssen wir für uns behalten. Wir dürfen es nicht in der Öffentlichkeit ausbreiten.» Ausnahmen gebe es dort, wo man die Mithilfe der Bevölkerung brauche.
Taktische Überlegungen
«Wir unterstehen dem Untersuchungsgeheimnis und dürfen deshalb nur zurückhaltend Auskunft erteilen, und das machen wir auch so», sagte Umbricht. Es sei falsch zu glauben, dass die Staatsanwaltschaft nicht wisse, worum es gehe, wenn sie keine Auskunft gebe.
Wenn die Staatsanwaltschaft mit Informationen an die Öffentlichkeit gehe, müssten diese gesichert sein. Und es dauere eben meistens eine Weile, bis man so weit sei. Dazu komme, dass viel Wissen beim Täter sei. Man wolle nicht, dass der Täter über die Medien erfahre, was die Staatsanwaltschaft wisse, sagte Umbricht.
Zwei Tatabläufe möglich
Die vielen Hinweise und auch die Dashcam-Aufnahmen der Bevölkerung sind gemäss dem Oberstaatsanwalt momentan in Bearbeitung bei der Kantonspolizei. Es werde noch eine Weile dauern, bis man handfeste Hinweise habe.
Laut Umbricht sind zwei Tatabläufe möglich: Die vier Opfer wurden umgebracht, und das Haus wurde angezündet, nachdem die Frau zum zweiten Mal vom Geldabheben zurückkam. Oder drei der vier Opfer waren schon tot, als die Frau - das vierte Opfer - das zweite Mal Geld abhob.
(sda/gku)