Mit dem 27-jährigen Neonazi, der vor zwei Jahren im Zürcher Niederdorf im Streit einem Mann in die Brust geschossen hat, muss sich auch noch das Zürcher Obergericht beschäftigen. Sein Verteidiger legt gegen das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts Berufung ein.
Der 27-Jährige war am Mittwoch erstinstanzlich zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig.
Anwalt spricht von einem «singulären Vorfall»
Mit der Berufung ans Obergericht wehrt sich sein Anwalt Valentin Landmann insbesondere gegen die Verwahrung. Diese sei übertrieben, sagte er am Freitag gegenüber dem Regionaljournal Zürich/Schaffhausen.
Sein Mandant habe sich über Jahre von der gewalttätigen Szene distanziert. Es sei zwar nochmals zu einem «schweren Vorfall im Notfallexzess» gekommen. Dieser «singuläre Vorfall» deute aber nicht darauf hin, dass der junge Mann immer noch der «gewalttätigen Ideologie» nachhänge.
Täter flüchtete zunächst nach Deutschland
Der verurteilte Neonazi hatte im Mai 2012 während eines Streits vor einer Bar einem 26-jährigen Gesinnungsgenossen aus nächste Nähe in die Brust geschossen. Der Täter flüchtete daraufhin nach Deutschland, wo er zwei Tage später verhaftet und später an die Schweiz ausgeliefert wurde. Das Opfer überlebte den Lungendurchschuss dank einer Notoperation.
Vor Bezirksgericht machte der Beschuldigte Notwehr geltend. Er sei von seinem Kontrahenten mit einer Bierflasche beworfen und attackiert worden. Deshalb habe er in Panik zur Pistole gegriffen und abgedrückt. Diese Version des Tatablaufes nahm ihm das Bezirksgericht jedoch nicht ab.
(sda/vst/moh)