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Finanzlexikon

Hypothek

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Definition

Eine Hypothek (griechisch „Unterpfand“) ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Das heisst, der Hypotheknehmer gibt Rechte an einer Immobilie an den Hypothekgeber ab. Gleichzeitig erhält der Hypotheknehmer Geldleistungen in Form eines Darlehens. Hypotheken werden im Bankbereich als Sicherungsmittel für Kredite verwendet.

Hintergrund

Wer ein Haus bauen oder kaufen möchte, kann die erforderliche Kaufsumme mit eigenen Mitteln meist nur zu einem gewissen Teil decken. Der Rest muss fremdfinanziert werden. Dies geschieht in der Regel durch die Aufnahme einer Hypothek. Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um einen Kredit an sich handelt, sondern um das Pfandrecht an einem Haus. Auf diese Weise wird das Darlehen für den Hausbau oder –kauf mit einem Grundpfand abgesichert. Hypotheken vergeben meist Kreditinstitute, Bausparsparkassen oder auch Lebensversicherer. Diesen Organisationen wird bei einem Zahlungsausfall als Gläubiger das Recht zugesprochen, das Pfand bspw. durch eine Zwangsvollstreckung zu verwerten. Als Sicherheit wird vielfach ein Schuldbrief oder ein Wertpapier zur Verbriefung des Pfandrechts ausgegeben. Diesen Schuldbrief gibt es in zwei Formen: Ein herkömmlicher Schuldbrief (als Papier) mit Aufbewahrungs- und Sicherungspflichten oder der Register-Schuldbrief (papierlos). Bei letzterem wird das Pfandrecht nur im Grundbuch vermerkt.

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Anforderungen an eine Hypothek

Für die Gewährung einer Hypothek, werden zwei Mindestanforderungen verlangt: Belehnung und Tragbarkeit. Wobei die Belehnung den Wert von 80 Prozent nicht überschreiten sollte. Das heisst, mindestens 20 Prozent der Kaufsumme sollte selbst als Eigenkapital beigesteuert werden. Die zweite Anforderung weist auf die Tragbarkeit einer Hypothek hin. Dabei dreht es sich um die Frage, ob der Hypotheknehmer die monatlichen Belastungen (Zinsen, Amortisation sowie Unterhalt der Immobilie) mit seinem Einkommen dauerhaft bestreiten kann.