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Finanzlexikon

Provision

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Definition

Eine Provision (lateinisch „vorsorgen“) ist ein erfolgsabhängiges Entgelt für die Einleitung oder Vermittlung eines Geschäfts. Statt der Bezeichnung Provision sind je nach Branche auch Begriffe wie Courtage, Kurtage, Aufschlag oder Agio möglich.

Hintergrund

Provisionen sind vor allem bei Geschäften von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen üblich. Im Kreditgeschäft fallen unter anderem Bereitstellungsprovisionen, Kreditprovisionen und Überziehungsprovisionen an. Auch bei einer Kreditleihe (Gegensatz Geldleihe) können Provisionen anfallen. Dazu zählen zum Beispiel Avalkredite, für die Bürgschafts-, Garantie- oder Akkreditivprovisionen berechnet werden. Für die Tätigkeit als Mittler im Wertpapiergeschäft erheben Kreditinstitute Provisionen. Diese entstehen vor allem bei Transaktionen wie zum Beispiel Wertpapierkäufe und –verkäufe. Die Provision errechnet sich aus der Summe der Maklercourtage des Börsenmaklers und der deutlich höheren Bankprovision. Besonders bei Konsortialkrediten der Grossbanken im internationalen Kreditverkehr können relativ hohe Provisionen abgerechnet werden. In der Versicherungswirtschaft werden unterschiedliche Arten von Provisionen bezahlt. Dazu gehören Abschluss-, Einmal-, Erst-, Folge-, Verlängerungs- oder Superprovisionen. Im Maklergeschäft werden Provisionen als Vermittlungsgebühr für Wertpapiertransfers, Devisen- oder Immobilienhandel bezahlt. In verschiedenen Dienstleistungssektoren bezeichnet man Provisionen auch als eine Courtage.

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