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Finanzlexikon

Disagio

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Definition

Ein Disagio (Damnum bzw. Abgeld) ist in der Finanzwelt ein vereinbarter Abschlag auf einen Nennwert eines Wertpapiers oder einer Kreditsumme. Das Gegenteil: Agio (Aufgeld).

Hintergrund

Erhält ein Kreditnehmer eine bestimmte Geldsumme als Kredit, so wird von dem bewilligten Betrag (Nominalwert bzw. Nennwert) ein bestimmter Betrag, das so genannte Disagio, einbehalten. Diese Differenz (meist in Prozent) entspricht einer Zinsvorauszahlung. Das Disagio reduziert die darauf folgende Nominalverzinsung. Das heißt, die monatliche Ratenbelastung ist niedriger. Vorausgesetzt, die Kreditvereinbarung sieht fixe Nominalzinsen vor. Wobei der Effektivzins eines Darlehens durch die Zahlung eines Disagios nicht verändert wird. Der Kreditnehmer muss jedoch den Nennbetrag verzinsen und zurückzahlen. Wegen des einbehaltenen Disagios wird in der Regel bei gegebenem Kreditbedarf ein höherer Kreditbetrag erforderlich als bei einem Kredit ohne Disagio. Beispiel: Herr Zurbriggen erhält einen Kredit von 1.000 CHF. Ihm wird nach dem abgezogenen Disagio von zwei Prozent der Betrag von 980 CHF ausbezahlt. Bitte beachten Sie: Herr Zurbriggen muss natürlich die vollen 1.000 CHF verzinsen und zurückzahlen.

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