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Finanzlexikon

Entgelt

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Definition

Unter Entgelt versteht man die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Wenn keine Gegenleistung vereinbart wurde, kann der Vertag als unentgeltlich bezeichnet werden.

Hintergrund

Entgelte sind in der Regel Arbeitsentgelte bzw. Vergütungen, die für Arbeitsleistungen bezahlt werden. Mit Entgelten können auch Preislisten bspw. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gemeint sein. Bisweilen wird die Bezeichnung „Gebühr“ für „Entgelte“ verwendet, die für bestimmte Leistungen erhoben werden. Dazu gehören Bankgebühren, Anmeldegebühr oder Schutzgebühren.

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