Bundesstrafgericht lässt Oligarch Deripaska abblitzen

Der Oligarch Oleg Deripaska ist mit seiner Anzeige gegen einen Ex-Hyposwiss-Verwaltungsrat und weitere Personen gescheitert. Das Bundesstrafgericht wies eine Beschwerde des Russen ab. Der droht jedoch

24.04.2012

Die Bundesanwaltschaft (BA) ist auf die Anzeige des russischen Oligarchen Oleg Deripaska gegen den früheren Hyposwiss-Verwaltungsrat Hans Bodmer und weitere Personen zu Recht nicht eingetreten. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde Deripaskas abgewiesen.

Hintergrund der Vorwürfe von Deripaska ist ein Machtkampf um Norilisk Nickel, den grössten Nickel-Produzenten der Welt. Deripaska hatte im Zusammenhang mit einer angeblich dubiosen Aktientransaktionen seines Gegenspielers Vladimir Potanin mit Beteiligungsrechten an Norilisk Nickel im vergangen August mehrere Personen bei der BA angezeigt.

Hyposwiss-Verwaltungsrat zurückgetreten

Die umstrittenen Transaktionen waren über die Privatbank Hyposwiss, eine Tochter der St. Galler Kantonalbank, abgewickelt worden. Unter den von Deripaska beschuldigten Personen figuriert auch der Zürcher Anwalt Hans Bodmer, der später in den Verwaltungsrat der Hyposwiss gewählt worden war und im vergangenen Herbst von seinem Mandat zurückgetreten ist.

Deripaska warf den Angezeigten ungetreue Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei, Nötigung und weitere Delikte vor. Nachdem die BA die Anzeige Deripaskas nicht anhand genommen hatte, gelangte der russische Oligarch ans Bundesstrafgericht. Die Richter in Bellinzona haben seine Beschwerde nun abgewiesen, soweit es darauf überhaupt eingetreten ist.

Der Entscheid ist definitiv und kann nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden. Laut dem Urteil sind die in der Anzeige pauschal erhobenen Vorwürfe, wonach die fraglichen Transaktionen nicht zu Marktkonditionen erfolgt seien, nicht haltbar. Damit fehle es an einem hinreichenden Verdacht auf rechtswidriges Verhalten der Beschuldigten.

Zivilklage angedroht

Die Hyposwiss nimmt den Entscheid gemäss ihrer Medienmitteilung mit Genugtuung zur Kenntnis. Das Urteil sei die Bestätigung, dass die Unterstellungen Deripaskas gegen die Hyposwiss Privatbank vollumfänglich haltlos seien.

Mit seinem Urteil bestätige das Bundesstrafgericht auch die frühere Prüfung der Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, welche bereits im Dezember 2011 zum gleichen Ergebnis gekommen sei.

Ob die Angelegenheit für die Hyposwiss damit ausgestanden ist, scheint allerdings fraglich. Oleg Deripaska hatte in der Vergangenheit angekündigt, Zivilklage in Milliardenhöhe zu erheben, falls er mit seiner Anzeige keinen Erfolg haben sollte. Zudem beschäftigt sich auch noch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht mit dem Fall.

(tno/sda)

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Die Bundesanwaltschaft (BA) ist auf die Anzeige des russischen Oligarchen Oleg Deripaska gegen den früheren Hyposwiss-Verwaltungsrat Hans Bodmer und weitere Personen zu Recht nicht eingetreten. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde Deripaskas abgewiesen.

Hintergrund der Vorwürfe von Deripaska ist ein Machtkampf um Norilisk Nickel, den grössten Nickel-Produzenten der Welt. Deripaska hatte im Zusammenhang mit einer angeblich dubiosen Aktientransaktionen seines Gegenspielers Vladimir Potanin mit Beteiligungsrechten an Norilisk Nickel im vergangen August mehrere Personen bei der BA angezeigt.

Hyposwiss-Verwaltungsrat zurückgetreten

Die umstrittenen Transaktionen waren über die Privatbank Hyposwiss, eine Tochter der St. Galler Kantonalbank, abgewickelt worden. Unter den von Deripaska beschuldigten Personen figuriert auch der Zürcher Anwalt Hans Bodmer, der später in den Verwaltungsrat der Hyposwiss gewählt worden war und im vergangenen Herbst von seinem Mandat zurückgetreten ist.

Deripaska warf den Angezeigten ungetreue Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei, Nötigung und weitere Delikte vor. Nachdem die BA die Anzeige Deripaskas nicht anhand genommen hatte, gelangte der russische Oligarch ans Bundesstrafgericht. Die Richter in Bellinzona haben seine Beschwerde nun abgewiesen, soweit es darauf überhaupt eingetreten ist.

Der Entscheid ist definitiv und kann nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden. Laut dem Urteil sind die in der Anzeige pauschal erhobenen Vorwürfe, wonach die fraglichen Transaktionen nicht zu Marktkonditionen erfolgt seien, nicht haltbar. Damit fehle es an einem hinreichenden Verdacht auf rechtswidriges Verhalten der Beschuldigten.

Zivilklage angedroht

Die Hyposwiss nimmt den Entscheid gemäss ihrer Medienmitteilung mit Genugtuung zur Kenntnis. Das Urteil sei die Bestätigung, dass die Unterstellungen Deripaskas gegen die Hyposwiss Privatbank vollumfänglich haltlos seien.

Mit seinem Urteil bestätige das Bundesstrafgericht auch die frühere Prüfung der Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, welche bereits im Dezember 2011 zum gleichen Ergebnis gekommen sei.

Ob die Angelegenheit für die Hyposwiss damit ausgestanden ist, scheint allerdings fraglich. Oleg Deripaska hatte in der Vergangenheit angekündigt, Zivilklage in Milliardenhöhe zu erheben, falls er mit seiner Anzeige keinen Erfolg haben sollte. Zudem beschäftigt sich auch noch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht mit dem Fall.

(tno/sda)

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