Vergangene Woche fiel das lange erwartete Urteil des französischen Kassationsgerichtshofs im UBS-Steuerfall. Dabei ging ein wichtiger Aspekt bislang unter: Die Richter bestätigten die Verurteilung der UBS wegen Geldwäsche. Damit verfehlt die Grossbank ein wichtiges Ziel ihrer Verteidigungsstrategie: einen Freispruch zu erzielen. 

Die Verurteilung könne der UBS nicht egal sein, sagen mehrere namhafte Bankenjuristen und Aufsichtsrechtler übereinstimmend. Und das nicht nur aus Reputationsgesichtspunkten. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der UBS wegen der Verurteilung noch geschäftliche Nachteile entstehen. So könnte es Einschränkungen im Geschäft mit US-Pensionsfonds geben. 

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Holger Alich
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