Diese steht im Zusammenhang mit der Petrobras-Affäre in Brasilien und geht auf die Periode 2011 bis 2014 zurück. Wie die BA am Donnerstag im Rahmen der Strafuntersuchung mitteilte, hat die PKB Privatbank in der genannten Periode bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit «nicht alle zumutbaren und erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen» gegen Geldwäscherei getroffen.

Sie habe damit nicht verhindern können, dass zwei ihrer Mitarbeiter - ein für die Entwicklung der südamerikanischen Kundenbeziehungen zuständiger Kundenberater und sein direkter Linienvorgesetzter - die Straftat der schweren Geldwäscherei begehen konnten.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 
HZ-Banking-Newsletter
Karin Bosshard, Chefredaktorin von HZ Banking, und ihr Bankenexpertenteam liefern Ihnen die Hintergründe zu Themen, welche die Schweizer Bankenszene bewegen. Jeden Tag (werktäglich) in Ihrem E-Mail-Postfach. Jetzt anmelden und unseren exklusiven Guide zu Lohn- und Vergütungsfragen erhalten.
HZ-Banking-Newsletter

Angestellter bereits früher verurteilt

Die BA hatte bereits 2022 einen ehemaligen leitenden Angestellten der Bank wegen Geldwäscherei zu einer Geldstrafe von 270'000 Franken auf Bewährung verurteilt. Es war damals die erste Verurteilung eines Schweizer Bankers im Zusammenhang mit der Petrobras-Affäre.

Sanktionen der Finma vor sechs Jahren

Die PKB war das erste Schweizer Finanzinstitut, gegen das im Zusammenhang mit diesem weitverzweigten Korruptionsskandal ermittelt wurde. Im Jahr 2018 hatte bereits die Finanzmarktaufsicht Finma die Bank wegen schwerer Mängel in ihrem Anti-Geldwäsche-Dispositiv mit einer Zahlung in Höhe von 1,3 Millionen Franken sanktioniert.

Die sogenannte Affäre «Lava Jato» war 2014 in Brasilien aufgeflogen. Sie deckte Bestechungsgelder auf, die korrupte Beamte der halbstaatlichen Ölgesellschaft Petrobras erhalten hatten, und deckte damit illegale Finanzkreisläufe und manipulierte Verträge auf. (awp/hzb/pg)