Darben muss die neue IWF-Chefin Christine Lagarde sicher nicht – auch wenn ihr Gehalt weit hinter den Bezügen von Geschäftsbankern zurücksteht. Immerhin: Steuern muss sie auf ihren Einkünften nicht entrichten. Sie betragen 467‘940 Dollar Lohn plus 83‘760 Dollar Spesenentschädigung. Spesenbelege muss die IWF-Chefin nicht beibringen. Und: Sollten in begründeten Fällen zusätzliche Spesen anfallen, werden diese der neuen IWF-Chefin ebenfalls erstattet.
Darüber hinaus kommt Lagarde in den Genuss eines Fonds-internen Pensionsplanes. Ab Beginn der Pensionszahlungen unter dem Plan erhält sie ergänzend eine zusätzliche jährliche Geldleistung, deren Höhe sich nach der Zahl der Dienstjahre an der Spitze des Fonds richtet.
Nach dem zwischen dem Fonds und Lagarde geschlossenen Dienstvertrag können beide Seiten diesen jederzeit kündigen. Am Ende der Dienstzeit zahlt der Fonds, sofern Lagarde mindestens zwei Jahre im Amt tätig war, eine Trennungsentschädigung. Auch deren Höhe richtet sich nach der Zahl der Dienstjahre.
Strenger Verhaltenskodex
Der Fonds formuliert zudem Verhaltensregeln, denen die neue Chefin der IWF nachkommen muss. Darin heisst es unter anderem. «Als geschäftsführende Direktor wird von ihnen erwartet, dass sie den höchsten ethischen Standards genügen, orientiert an den Werten von Integrität, Unparteilichkeit und Diskretion.» Der neuen IWF-Chefin wird aufgetragen, alles zu vermeiden, was auch nur den Anschein des Ungebührlichen erwecken könnte.
Lagardes Vorgänger Dominique Strauss-Kahn war nach Vergewaltigungsvorwürfen in Washington zurückgetreten. Zwar werden die US-Ermittler nach einem Zeitungsbericht die Klage gegen ihn wahrscheinlich fallenlassen, weil Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers aufgekommen sind. In Frankreich droht ihm aber ein weiteres Verfahren wegen einer angeblichen Sexualstraftat vor einigen Jahren.
(cms/sda)