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Finanzlexikon

Kapital

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Definition

Unter Kapital versteht der Volkswirtschaftler einen Produktionsfaktor und der Betriebswirtschaftler das Eigen- und Fremdkapital auf der Passivseite einer Bilanz, um das Vermögen auf der Aktivseite zu finanzieren.

Hintergrund

In der Volkswirtschaft ist Kapital - neben Arbeit und Boden -der dritte klassische Produktionsfaktor. Im betriebswirtschaftlichen Sinne repräsentiert das Kapital die Summe aller Passiva eines Unternehmens und damit alle Finanzmittel, die als Investitionen zur Verfügung stehen. Solche Finanzmittel (Mittelherkunft) sind in der Regel als Geldkapital, aber auch als „Humankapital“ für die Erwirtschaftung von Güter und Leistungen (Mittelverwendung) zu verstehen. Wobei zwischen Fremd- und Eigenkapital unterschieden wird. Das Fremdkapital wird nach verschiedenen Kriterien unterteilt. Zum Beispiel nach der Reihenfolge der Befriedigung der Gläubiger. Beim Eigenkapital spricht man auch von einem Risikokapital. Da das Eigenkapital ein gewisses Verlustrisiko auf sich nimmt, ist damit im Vergleich zum Fremdkapital in der Regel das Recht der Geschäftsführung bzw. das Mitspracherecht bei der Geschäftsführung verbunden. Vielfach sind aber so genannte Fremdkapitalbeisteller nur dann bereit, dem Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn genügend Risikokapital (Anlage- und Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz) vorhanden ist, um eventuelle Verluste aufzufangen. Dieses Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital nennt man Kapitalstruktur.

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