Der Jahreswechsel ist für viele die Zeit der guten Vorsätze, und meist schweifen die Gedanken dann in die Zukunft. Doch bei aller Vorausschau lohnt sich auch der Blick zurück. Denn man darf auf das Geleistete stolz sein. Zum Beispiel wenn das Obligatorium der beruflichen Vorsorge 2005 sein 20-jähriges Bestehen feiert. Trotz allen Diskussionen über Mindestzins, Reduktion der Umwandlungssätze oder Debatten um den vermeintlichen Rentenklau zeigt der Rückblick, dass seit der Einführung des BVG am 1. Januar 1985 in der Personalvorsorge grosse Fortschritte erzielt wurden.
So ist die Anzahl der Versicherten von 1,6 auf 3,2 Millionen gestiegen, ebenso hat sich die Anzahl der Rentner verdoppelt. Die durchschnittlich ausbezahlte Altersrente ist in der beruflichen Vorsorge heute zweimal so hoch wie zu Beginn. Sie beläuft sich auf beinahe 30 000 Franken im Jahr. Wer erst 1985 versichert worden ist, im Jahr 2005 in Pension geht und den maximalen BVG-Lohn versichert hat, erhält immer noch eine Altersrente von 15 000 Franken. Dies entspricht einem Kapital von über 200 000 Franken, das vom Arbeitgeber und vom Versicherten in den letzten 20 Jahren einbezahlt worden ist.
So wird die berufliche Vorsorge auch das vom BVG angestrebte Leistungsziel für das Jahr 2025 gut erreichen. Im Endausbau soll nämlich eine Altersrente im Ausmass von 36 Prozent des versicherten Lohnes ausbezahlt werden können. Bereits heute beträgt die Altersrente 28 Prozent des versicherten Lohnes. Obwohl die Zinsen gegenwärtig tief sind und der Umwandlungssatz gesenkt wurde, ist man hier wegen des schwachen Lohnwachstums weiterhin auf gutem Weg. In der Diskussion um den Mindestzinssatz wird vergessen, dass die Höhe des Zinssatzes für den Versicherten, absolut gesehen, gar nicht so bedeutsam ist. Entscheidend ist für ihn die Relation zwischen dem Lohnwachstum und der Verzinsung seines Altersguthabens. Solange der Zinssatz dem Lohnwachstum entspricht oder darüber liegt wie in den letzten Jahren, hat der Versicherte allen Grund zur Zufriedenheit.
Rund 8000 Pensionskassen – halb so viele wie vor 20 Jahren – verwalteten Ende 2002 ein Vorsorgekapital von 563 Milliarden Franken. Dies entspricht einem Betrag von 137 000 Franken pro versicherte Person. Vor der Einführung des BVG besass jeder Versicherte im Durchschnitt nur 54 000 Franken. Bei der Anlage der Vorsorgekapitalien zeigt sich die grösste Veränderung beim Aktienanteil. Die Verteilung der Gelder auf die anderen Anlagekategorien ist fast gleich geblieben. Die Aktienquote ist jedoch von ehemals 3 Prozent per Ende 2002 auf 19 Prozent angestiegen. Zum Zeitpunkt der Börsenhausse Ende 2000 betrug sie sogar 27 Prozent.
Auch der gesellschaftliche Wandel findet innerhalb der beruflichen Vorsorge seinen Niederschlag. Der zunehmenden Berufstätigkeit der Frauen wird ebenso Rechnung getragen wie der Tendenz zum Zusammenleben ohne Trauschein oder der steigenden Anzahl von Scheidungen. So sind Witwerrenten heute obligatorisch, Lebenspartnerrenten weit verbreitet und auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Bei einer Ehescheidung wird das gesamte gemeinsame Vorsorgekapital auf die Ehepartner aufgeteilt.
Zudem haben sich für die Versicherten viele weitere Punkte verbessert: Dank der Einführung der vollen Freizügigkeit wird bei einem Stellenwechsel alles Vorsorgekapital mitgegeben. Einkäufe in die berufliche Vorsorge, um eventuelle Vorsorgelücken aufzufüllen, sind möglich. Auch kann das angesparte Vorsorgekapital für die Finanzierung von Wohneigentum genutzt werden. Davon wird auch reger Gebrauch gemacht; die Auszahlungen dafür betragen drei Milliarden Franken pro Jahr.
Die berufliche Vorsorge wird immer mehr vom beitragsorientierten System geprägt, welches das leistungsbezogene zunehmend ablöst. Während bei der Einführung des BVG noch rund die Hälfte der Versicherten von einer garantierten Rente in Prozent des letzten Lohnes profitierten, sind heute nur noch gut 20 Prozent von ihnen in Leistungsprimatskassen versichert. Dieser Trend zur Umstellung auf das Beitragsprimat geht weiter.
Es ist unverkennbar: Die soziale Sicherheit wurde mit der Einführung des BVG in den vergangenen 20 Jahren enorm gesteigert. Nicht grundlos empfiehlt die Weltbank das schweizerische Drei-Säulen-System als ideales Altersvorsorgemodell. Auch hat die zweite Säule unter den geänderten Rahmenbedingungen der letzten Jahre Stabilität bewiesen und Flexibilität gezeigt. Darauf können wir mit Stolz zurückschauen – und wir können auch beruhigt in die Zukunft blicken.