Die Versicherung will die Bedingungen so ändern, dass künftig Fälle wie die generellen Schliessungen während der Pandemie eindeutig ausgeschlossen sind, wie ein Sprecher am 4. November 20 bestätigte. Seit dem 15. Oktober werden Kunden die neuen Verträge angeboten. Stimmen sie nicht zu, werden die laufenden Kontrakte zum Ende der Laufzeit gekündigt. "Wir kündigen nicht ausserordentlich", betonte der Sprecher.

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Anlass der Umstellung sind zahlreiche Klagen gegen Versicherer nach den Schliessungen von Hotels und Gaststätten während der Corona-Krise. Allein die Allianz sieht sich derzeit rund 140 solcher Streitigkeiten gegenüber. Sie betrachtet die Fälle als nicht abgedeckt, die Kläger sehen das anders. Vor Gericht wurde die Versicherungsbedingungen teilweise als zu unklar kritisiert - nicht nur bei der Allianz.

Die Versicherung will mit den neuen Bedingungen nun Eindeutigkeit schaffen. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft arbeitet an neuen Musterbedingungen, wie eine Sprecherin sagt. Eine Erkenntnis aus der aktuellen Auseinandersetzungen sei, "dass noch klarer kommuniziert werden muss: Was ist versichert und was ist nicht versichert?"

Die sogenannten Betriebsschliessungsversicherungen seien relativ günstig - oft unter 100 Euro im Jahr - und nicht für Pandemien gedacht, erklärte der Allianz-Sprecher. Wollte man diese mit absichern, müssten die Verträge sehr viel teurer sein.

(awp/hzi/kbo)