Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichte Volksinitiative "für ein besseres Leben im Alter (Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente)" verlangt, dass Rentnerinnen und Rentner künftig Anspruch hätten auf einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente. Dieser würde vor allem Personen mit tiefen und mittleren Einkommen im Alter ein besseres Leben ermöglichen. Um die Kosten von jährlich rund 3,5 Milliarden Franken zu decken, schlagen die Gewerkschaften vor, dass die Nationalbankgewinne verwendet werden.

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In einem Mitbericht an die federführende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beantragt die Finanzkommission mit 14 zu 8 Stimmen, das Volksbegehren zur Ablehnung zu empfehlen und ihm weder einen direkten noch einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Finanzierung der Umsetzung sei problematisch.

Der Bundesrat sieht finanziell keinen Spielraum für eine zusätzliche 13. AHV-Altersrente. Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer Invaliden- oder Hinterlassenen-Rente gegenüber den Pensionierten benachteiligt, schreibt er in der Botschaft zur Vorlage.

Eine Minderheit der Nationalratskommission unterstützt die Volksinitiative, da sie deren Anliegen als sehr wichtig und absolut gerechtfertigt erachtet, wie es in der Mitteilung heisst. Die Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen solle in einem so reichen Land wie der Schweiz kein Hindernis darstellen. (sda/hzi/kbo)