Bei der Finanzaufsicht Bafin gelten ab sofort strenge Vorschriften für private Finanzgeschäfte der Beschäftigten. Die Finanzaufseher zogen damit weitere Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal. «Ziel der am 1. September 2022 in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der Bafin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden», erklärte Bafin-Präsident Mark Branson am Donnerstag.

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Weltweit schärfste Regeln

Die neuen Regeln zählten zu den schärfsten weltweit. Bislang galten im Zuge des Wirecard-Bilanzskandals auf den Weg gebrachte Übergangsvorschriften, die im Oktober 2020 eingeführt wurden.

Die Bafin stand im Zuge des milliardenschweren Wirecard-Bilanzskandal massiv in der Kritik. Unter anderem war nach der Insolvenz von Wirecard im Juni 2020 bekanntgeworden, dass mehrere Mitarbeiter der Bafin in den Monaten vor der Pleite verstärkt mit Wirecard-Papieren gehandelt hatten. Die Geschäfte waren höchst umstritten, da Aufseher viel früher Einblick in wichtige Unternehmensentwicklungen erhalten können als normale Anleger. Die Bonner Behörde hatte daraufhin eine interne Untersuchung eingeleitet und Compliance-Regeln für die privaten Wertpapiergeschäfte ihrer Mitarbeiter verschärft.

90 Prozent aller EU-Finanzunternhemen betroffen

Mit der nun in Kraft getretenen Regelung ist laut Bafin allen Beschäftigten der Handel mit Finanzinstrumenten von Unternehmen wie Aktien, Anleihen und Derivaten von Unternehmen verboten, die die Behörde beaufsichtigt. Zudem gelte für rund 90 Prozent der Mitarbeiter ein Handelsverbot für alle EU-Finanzunternehmen wie Banken und Versicherer. Zu den neuen Vorschriften gehöre auch, dass Bafin-Mitarbeiter keine spekulativen Finanzgeschäfte – etwa mit Aktien oder Derivaten – tätigen dürfen. «Alle Bafin-Beschäftigten müssen Finanzgeschäfte ab dem ersten Euro melden», erklärte die Behörde.

42 Untersuchungen am Laufen

Laut Bafin gab es im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal nach einer Aufarbeitung der Ereignisse bei insgesamt 42 Beschäftigten Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften. Elf Fälle seien bislang abgeschlossenen worden - bei vier Fällen seien Massnahmen wie Geldbussen verhängt worden. «Im einzigen Fall, in dem Anhaltspunkte für strafbaren Insiderhandel gefunden wurden, konnten alle Verdachtsmomente ausgeräumt werden», erklärte die Finanzaufsicht. Strafverfolgungsbehörden hätten ihre Ermittlungen zu den privaten Finanzgeschäften bei der Bafin inzwischen eingestellt. (reuters/hzi/sec)