Für die Vollversicherung wird es eng. Bereits seit Jahren treten die wenigen verbliebenen Lebensversicherer beim stark nachgefragten Garantie-Modell der beruflichen Vorsorge auf die Bremse. Stattdessen rücken teilautonome Lösungen in den Vordergrund. Damit wird das Anlagerisiko auf den Versicherungsnehmer übertragen. Mit den stark schwankenden Aktienkursen als Folge der Corona-Pandemie ist das speziell für die kleinen und mittleren Unternehmen fatal. Die Grosszahl der KMU sucht bei der zweiten Säule die Kapitalsicherheit. Sie möchten sich nicht den teilweise massiven Schwankungen an den Börsen aussetzen und bei einer Unterdeckung für die Sanierung der Vorsorgeeinrichtung aufkommen. Für immer mehr Kleinfirmen wird es aber schwierig, zu vernünftigen Konditionen eine Vollversicherung abzuschliessen. Nur noch Swiss Life, Allianz Schweiz, Helvetia, Baloise und Pax bieten die sorglose Variante mit einer 100-prozentigen Deckung des Vorsorgevermögens an.

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Neue Tarife

Jüngst ist nochmals Bewegung in das Geschäft mit Vollversicherungen gekommen. Helvetia kalkuliert seit diesem Jahr mit neuen Tarifen, um das von den Aktionären zur Verfügung gestellte Risikokapital angemessen zu verzinsen. Für die Kunden heisst das: Die Umwandlungssätze werden nach dem sogenannten Anrechnungsprinzip im BVG-Obligatorium bis 2023 schrittweise auf 6 Prozent und im Überobligatorium auf 4,4 Prozent gesenkt. Der Lebensversicherer will damit etwas gegen die Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern unternehmen. «Bei jeder Neuverrentung  entsteht ein Umwandlungsverlust von 40’000 Franken», begründet Helvetia-CEO Philipp Gmür die Massnahme. Man hofft damit die Bilanz zu verkürzen, weil viele Kunden zu teilautonomen Lösungen wechseln oder versuchen, bei einem anderen Anbieter unterzukommen. Mit dem neuen  Anrechnungsprinzip kann Helvetia die Verrentungsverluste zumindest stabilisieren, aber nicht eliminieren. Die gesetzlichen Anforderungen werden ebenfalls eingehalten: Der Lebensversicherer führt eine Schattenrechnung und zahlt die Rente mit dem geforderten Umwandlungssatz von 6,8 Prozent im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aus.