Bei 499 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen können die Anpassungen trotz mehrfacher Intervention der Aufsicht erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist umgesetzt werden, wie das BAV am Donnerstag mitteilte.

Gemäss dem jüngsten Standbericht mit Daten per Ende 2022 passten die Bahnunternehmen weitere 51 Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen innerhalb eines Jahres an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes an.

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Theoretisch müssten bis Ende Jahr die Bahnunternehmen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anpassen, soweit diese Anpassungen verhältnismässig sind.