Die Labortarife sinken ab dem 1. August um zehn Prozent. Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mitteilt, hat das einen Spareffekt von 140 Millionen Franken im Jahr. Die Senkung der Tarife gilt so lange, bis das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) sämtliche Tarife für Laboranalysen einzeln überprüft und angepasst hat.

Der Tarif jeder einzelnen Analyse muss betriebswirtschaftlich und sachgerecht gestaltet sein, wie das BAG weiter schreibt. Die genaue Überprüfung und Senkung all dieser Tarife ist innerhalb einer kurzen Frist nicht möglich. Das BAG rechnet damit, dass die Arbeit voraussichtlich bis 2025 dauert. Bis dahin gilt als Übergangslösung die lineare Senkung aller Tarife.

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Gestiegene Automatisierung erlauben Kostensenkung

Als Grund für den Schritt nennt das BAG geringere Stückkosten wegen des grösseren Volumens und der gestiegenen Automatisierung, sogenannte Skaleneffekte. Zudem sind die Materialeinkäufe von Schweizer Laboratorien im Vergleich zu den Nachbarländern unverhältnismässig teuer.

Das EDI prüft den Angaben zufolge deshalb weitere lineare Tarifsenkungen, wobei den Laboratorien genügend Zeit für die Umsetzung der entsprechenden Verfügung erhalten.

Die Kürzung wird aufgehoben, sobald das EDI mit der Überprüfung aller Labortarife fertig ist. Ausgenommen von der Kürzung und der differenzierten Prüfung sind die Analysen von Hausärztinnen und Hausärzten.

Vitamin-D-Analysen nur noch bei Erkrankung 

Weitere Einsparungen von rund 30 Millionen Franken pro Jahr erwartet das BAG aufgrund einer Überprüfung der Vitamin-D-Bestimmung mittels einer systematischen Bewertung medizinischer Verfahren und Techniken (HTA). Darauf basierend muss die obligatorische Krankenversicherung ab dem 1. Juli nicht mehr für alle Vitamin-D-Analysen bezahlen.

Bezahlen werden die Krankenkassen in der Grundversicherung für präventive Vitamin-D-Analysen nur noch bei einer Erkrankung an Vitamin-D-Mangel oder bei einem entsprechenden Verdacht. Auch im Behandlungsverlauf wird die Häufigkeit von Kontrollen durch die Analyse eingeschränkt.

Krankenkasse deckt neue Augenbehandlung ab

Neu in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkasse nehmen die Behörden die Methode «UV-Crosslinking» auf. Dieses Verfahren kommt BAG-Angaben zufolge bei fortschreitendem Kerarokonus zum Einsatz. Bei dieser Krankheit handelt es sich um eine Ausdünnung und Vorwölbung der Hornhaut im Auge und eine Abnahme der Sehschärfe.

Die Therapie war seit 2018 aus Sicherheitsbedenken vom Leistungskatalog ausgeschlossen. Eine Überprüfung aufgrund derselben Kriterien wie beim Vitamin D zeigte, dass das Verfahren sicher und geeignet ist.

Weitere Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung treten ebenfalls am 1. Juli und zu weiteren Zeitpunkten in Kraft.

(SDA/bsc)