SBB Cargo haftet als Frachtführerin für den Unfall im Gotthard-Basistunnel. Das Gesetz dazu sei klar, sagte der Direktor des Bundesamtes für Verkehr, Peter Füglistaler dem «Sonntagsblick».

SBB Cargo trage als Frachtführerin die Verantwortung, sagte Füglistaler. Die SBB-Tochter sei damit «für den sicheren Betrieb verantwortlich» und müsse die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Sie müsse die Wagen vor der Abfahrt kontrollieren und hafte dementsprechend. Das wäre auch der Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass der nach dem Radbruch entgleiste Wagen aus Deutschland stamme.

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Den Vorwurf, dass das BAV als Aufsichtsbehörde zu lasch kontrolliere, weist Füglistaler zurück. Die Unternehmen fänden, dass sie sogar zu viel kontrollierten. So wie es bis jetzt aussehe, sei ein sehr seltenes Unglück eingetreten, das sich nicht verhindern lasse: ein Radbruch. Das sei in der Schweiz das letzte Mal vor zehn Jahren passiert.

(sda/mbü)