Dazu sollen maximal zwei Drittel des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF fliessen, schrieb am Freitag die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) in einer Mitteilung. Grund dafür ist die angespannte finanzielle Situation und das Verschuldungsniveau der SBB, die weiterhin Anlass zur Besorgnis geben, wie es hiess.

Im Weiteren will der Bundesrat Finanzierungsinstrumente des Bundes klären. So sollen die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau keine Tresoreriedarlehen mehr beanspruchen können. Stattdessen soll der Bundesrat bei der Bundesversammlung Kredite im Rahmen des Bundeshaushalts beantragen müssen.

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Der Bundesrat verabschiedete eine entsprechende Botschaft ans Parlament.