Er hat am Mittwoch die Botschaft zu einer entsprechenden Gesetzesänderung verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.

Markenpiraterie und andere Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums nähmen weltweit zu, schreibt der Bundesrat in der Botschaft zum Entwurf. Schweizer Firmen seien besonders betroffen von gefälschten Waren. Hinzu kommen Steuerausfälle oder sogar Gesundheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten.

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Dem will der Bundesrat mit der Gesetzesänderung Rechnung tragen. Die Inhaber von Immaterialgüterrechten sollen beantragen können, dass sie nur noch dann über die Sicherstellung der verdächtigen Ware informiert werden, wenn sich der Besteller der Vernichtung widersetzt. Dadurch können sowohl Zollverwaltung als auch Rechteinhaber den administrativen Aufwand reduzieren.